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Englands Nationalmannschaft (Fußball allgemein)

Chappi1991, Dienstag, 27.09.2016, 12:56 (vor 2769 Tagen) @ simie

Generell schon. Problematisch wäre nur die Erstellung von Aufnahmen (egal ob Video oder Ton). Bei den Kindesmissbrauchsfall mit den "7 Stämmen" gab es ja wegen der Videoaufnahmen ein Nachspiel für die Journalisten.

Ja. Das ist verboten. Auch bei der "Versteckten Kamera" ist das eine ganz schwierige Grauzone (die eigentlich schwarz ist). Wenn die Betroffenen, der Veröffentlichung zustimmen, dann wird das nicht verfolgt. Bleibt aber trotzdem eine Straftat, die durch die nachträgliche Zustimmung nicht ungeschehen gemacht werden kann.


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