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Watzke im schwatzgelb.de-Interview - Eure Fragen an Aki (BVB)

Schnippelbohne, Bauernland, Montag, 24.10.2016, 13:35 (vor 2740 Tagen) @ stfn84

Theoretisch kannst Du jemandem nicht beweisen, dass er sein Einwurf-Einschreiben bekommen hat.
Beim Übergabeeinschreiben sieht das wohl anders aus.

Oder wie ist die genaue Rechtslage, wenn es theoretisch ein und dasselbe ist?
Irre ich mich da so, oder stimmen Deine Aussagen nicht?

Frage wäre, ob es technisch möglich ist, dem Mitglied die Wahl zu überlassen und das dann so abzuspeichern ähnlich wie die Bezahlart. In dem Moment, wo sich das Mitglied für Einwurfeinschreiben entscheidet, trägt er/sie dann auch das Risiko des Empfangsnachweises. Der BVB müsste nur die Versendung nachweisen.


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