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Die Kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen (Fußball allgemein)

FourrierTrans, Dortmund, Samstag, 03.12.2016, 10:27 (vor 2700 Tagen) @ MarcBVB

So wird es mal wieder kommen. Genau wie beim Uli. Jeder andere wäre, insbesondere in Bayern, für mindestens 10 Jahre eingefahren nach geltendem Strafrecht.
Was mir wirklich Angst macht. Das Jahr 2017. Politisch gesehen.


Für mindestens 10 Jahre? Als Ersttäter bei dem maximalen Strafmaß? Never!


Bei dem Ausmaß? Es hängt ja nicht nur davon ab, was man für eine kriminelle Vita hat, sondern um wieviel der Betrag höher ist, den man steuerlich hinterzogen hat, ab dem eine Bewährung nicht mehr greift. Und da war er dutzendfach drüber.
Höchststrafmaß im härtesten Fall: 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ab 1 Millionen € nicht versteuerten Kapitals wird es problematisch. Im Vergleich zu Ulis bekanntgewordenem (nicht korrekt festgestellten) nicht versteuerten Betrag lächerlich gering.


Nein, weil nur einfache Steuerhinterziehung angeklagt war. Höchststrafe 5 Jahre pro Tat.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/muenchen/presse/urteil_ulrich_h._30_10_2014.pdf

Zudem hat man das eigene Verhalten erheblich strafmildernd berücksichtigt. Denn ohne Selbstanzeige wäre wohl gar nichts herausgekommen.

Ja aber bei Uli wurden doch 7 "tatmehrheitliche Fälle" angeklagt oder nicht?

Und dann gilt doch (meines Wissens):"Dies geschieht durch Erhöhung der höchsten verwirkten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe), wobei die Summe der Einzelstrafen, höchstens aber 15 Jahre nicht überschritten werden dürfen" nach § 54 StGB.


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