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Berliner U-Bahn-Treter in Charlottenburg festgenommen (Sonstiges)

jari123, Dortmund, Sonntag, 18.12.2016, 09:20 (vor 2680 Tagen) @ Flankengott

Dem Bruder (der dabei war) konnte keine unmittelbare Tatbeteiligung nachgewiesen werden ?
Ist es nicht zum einen unterlassende Hilfeleistung und zum anderen das decken eines Strafverdächtigen ?

Falls der Bruder derjenige ist, der nach dem Tritt zunächst noch auf der Treppe stand, dann sieht es zumindest im Video so aus, als wenn er zunächst darüber nachdenkt der Frau zu helfen, als er aber sieht dass unten drei weitere Personen zu Hilfe eilen verdrückt er sich ebenfalls. D.h. unterlassene Hilfeleistung ist wahrscheinlich schon mal schwierig, wenn er einfach sagt, dass er (z.B. aufgrund mangelnder Kenntnisse) nicht in der Lage gewesen wäre dem Opfer besser zu helfen als die Personen unten...

Darüber hinaus handelt es sich bei dem Verdächtigen um seinen Bruder. Weiß nicht ob er dafür belangt werden kann diesen nicht zu melden... könnte mir vorstellen dass dies irgendwo in Richtung Zeugnisverweigerungsrecht geht, wonach er ja z.B. vor Gericht auch nicht gegen diesen aussagen müsste.


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