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Passt nicht zu dem Bericht über den Augenzeugen (Sonstiges)

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 20.12.2016, 15:13 (vor 2676 Tagen) @ Dr.House

Ich meine die sogenannte "Unschuldsvermutung": Wenn der Täter sagt, dass er es nicht wahr und man ihm nicht das Gegenteil beweisen kann, muss er freigelassen werden.

Ja logischerweise. Trotzdem wird da natürlich überprüft, ob man ihm was nachweisen kann.

Ein einfaches "ich wars nicht" wird nicht reichen, wenn irgendetwas handfestes gegen ihn spricht. Und wenn nichts gegen ihn spricht, dann ist es auch reiner Spekulatius, ob er die Polizei nun angelogen hat oder eben nicht.

Denn auch da gilt die Unschuldsvermutung.


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