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Kaiser23, Freitag, 23.12.2016, 01:18 (vor 2674 Tagen) @ CHS

Und zweitens klammert das Landgericht Hamburg nachweislich und ausdrücklich alle ohne Gewinnerzielungsabsicht in der Urteilsbegründung aus. Und die habt ihr als Verein solange nicht, bis diese euch von einem Gericht/Finanzamt bescheinigt wird. Dabei ist es ganz egal, ob ihr Merchandise-Artikel verkauft, solange das nur Mittel zum Zweck bleibt.


...stellst du uns das Geld zur Verfügung, damit wir unser Recht bekommen, sollten wir verklagt werden? Wir hatten es schon mit Bundesligatrainer, deren Rechtsanwälte, Oberbürgermeister, Anklagen, Schadensersatzklagen u.ä. zu tun. Mal konnte man die Sache so aus der Welt bringen, mal mussten wir Gerichte bemühen. Und da unsere Reserven nicht endlos für so etwas reichen, werden wir weiter eher konservativ an Gerichtsurteile gehen als es vielleicht sein müsste. Schließlich ist das unser Hobby.

Nurmalsogesagt!

Gruß

CHS

Kaum zu glauben was so ein Hobby an Arbeit und Aufwand mit sich bringt. Habe da riesen Respekt vor euch. Danke für den unermüdlichen Einsatz den ihr immer wieder aufbringen tut.


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