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Frage zu Verwarnungen (Sonstiges)

NeusserJens, Dort wo die Erft den Rhein begrüßt, Freitag, 23.12.2016, 09:19 (vor 2671 Tagen) @ Dr.House

Du erhälst einen Bußgeldbescheid per Post, in dem nur eine Zahlungsaufforderung, aber keine Begründung/Beweisführung steht. Akzeptierst Du den Bescheid und zahlst einfach?

Wenn in dem Bußgeldbescheid steht, dass er sich auf 4:53 Uhr am 14.04.2016 und die Landstraße außerhalb von Weeze bezieht, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 70 erlaubt war und meine Tachonadel bei 100 stand, dann zahle ich das selbstverständlich.
In der Regel weiß ich nämlich, wo ich mich wie verhalte und was die Regeln sind, die ich damit überschreite (oder eben nicht).

Sascha hat den Aufwand schon beschrieben, den so ein Regelbruch mit sich führt und wir würden uns allein für die Minimierung dessen wünschen, dass hier jeder einfach ein zweites Mal nachdenkt, bevor er einen Post absendet. So lassen sich Regelbrüche nämlich ganz einfach vermeiden.

Und wenn jemand diese Regeln nicht kennt, kann er sie jederzeit oben verlinkt finden. Aber dann sollte er hier vielleicht auch gar nicht erst posten.


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