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Staatsversagen? Absolut!! (Sonstiges)

Phil, Freitag, 23.12.2016, 14:11 (vor 2674 Tagen) @ Ulrich

"Kontakt" reicht nicht aus um jemanden ernsthaft zu beschuldigen "Mitglied einer terroristischen Vereinigung" zu sein. Näheres kann dir jeder Jurist dazu erzählen.

Dann hätte Sartre auch einsitzen müssen :-)

"Einer von ihnen war der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Günther Nollau. In einem Artikel im Spiegel betonte er vor allem, dass der stigmatisierende Begriff strafrechtlich irrelevant sei: "Das Strafrecht kennt den Begriff des Sympathisanten nicht. Es unterscheidet 'Täter', 'Gehilfen', 'Begünstiger'. Da wird nicht mit Vermutungen operiert [...] Da müssen Tatsachen bewiesen werden, Tatsachen, aus denen hervorgeht, welchen Beitrag einer zur Tat geleistet hat. Einem solchen Tatbeitrag kann (muss aber nicht) 'Sympathie' für den Täter oder die Tat als Motiv zugrunde liegen. Sympathie allein ist kein Tatbeitrag. Sympathie hegen, Wohlgefallen, Zuneigung empfinden ist nicht strafbar [...]."

Aus einem Beitrag bei der Bundeszentrale für politische Bildung/ Unterstützer-Sympathisanten Millieu der RAF.

MFG
PHIL


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