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Staatsversagen? Absolut!! (Sonstiges)

samtsteine, Berlin, Freitag, 23.12.2016, 21:05 (vor 2652 Tagen) @ Ulrich

Ich verstehe (zugegeben als Nicht-Juristin und Nicht-Spezialistin für Ausländerrecht) das geltende Recht - und Prantl - ein bißchen anders:
Amris Duldung war unstrittig auf das Bundesland NRW beschränkt, d.h. in Berlin hielt er sich jedenfalls schon mal rechtswidrig auf (was die Behörden wußten, weil sie ihn ja dort observierten). Das allein war zwar strafbar, aber nicht ausreichend, um ihn sofort in Haft zu nehmen. Dafür wäre es von seiten der Ausländerbehörden notwendig gewesen, die im Artikel zitierte Aufenthaltsbeschränkung nebst Meldeauflagen zu verhängen. Dies geschah nicht - und offenbar wurde auch der Verstoß gegen die Residenzpflicht in NRW nicht sanktioniert.


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