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Staatsversagen? Absolut!! (Sonstiges)

Ulrich, Samstag, 24.12.2016, 10:07 (vor 2678 Tagen) @ samtsteine
bearbeitet von Ulrich, Samstag, 24.12.2016, 10:10

Ich verstehe (zugegeben als Nicht-Juristin und Nicht-Spezialistin für Ausländerrecht) das geltende Recht - und Prantl - ein bißchen anders:
Amris Duldung war unstrittig auf das Bundesland NRW beschränkt, d.h. in Berlin hielt er sich jedenfalls schon mal rechtswidrig auf (was die Behörden wußten, weil sie ihn ja dort observierten). Das allein war zwar strafbar, aber nicht ausreichend, um ihn sofort in Haft zu nehmen. Dafür wäre es von seiten der Ausländerbehörden notwendig gewesen, die im Artikel zitierte Aufenthaltsbeschränkung nebst Meldeauflagen zu verhängen. Dies geschah nicht - und offenbar wurde auch der Verstoß gegen die Residenzpflicht in NRW nicht sanktioniert.

So wie ich den Artikel verstehe hätte man eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58 a Aufenthaltsgesetz erlassen müssen. Dies wurde allerdings versäumt. Auf Basis der Anordnung hätte man dann scharfe Aufenthalts- und Meldeauflagen verhängen und bei Nichteinhaltung sanktionieren können.


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