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Den Ball flach halten ! (Sonstiges)

simie, Krefeld, Dienstag, 27.12.2016, 21:58 (vor 2675 Tagen) @ Flankengott

Du hast deinen Beitrag so geschrieben, dass es der Regelfall ist, dass man nach der Hälfte der Haftstrafe freikommt. Und das ist nun mal Blödsinn. Selbst bei Jugendhaft trifft das nicht zu.
Eventuell wurde bei deinem Bekannten noch Untersuchungshaft verrechnet?
Oder wurde er abgeschoben?

PS: Ich wollte dich damit nicht beleidigen. Wenn es so angekommen ist, tut es mir leid.


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