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Den Ball flach halten ! (Sonstiges)

simie, Krefeld, Dienstag, 27.12.2016, 22:16 (vor 2675 Tagen) @ Flankengott

Es ist halt schwierig zu sagen, woran es lag. Vielleicht hatte er auch einfach Glück gehabt. Wobei 4 Jahre direkt bei der ersten Tat schon heftig ist und darauf hindeudet, dass es schon ne eher heftige Tat war. Es ist ja letztendlich auch müßig, darüber zu diskutieren.
Fakt ist jedoch, dass die Entlassung nach zwei Dritteln eher die Regel ist, und die Drittelregelung (bei Jugendhaft) bzw.nach der Hälfte (bei normalen Vollzug) eher die Ausnahme ist.
Dazwischen gibt es noch den offenen Vollzug, in dem man arbeiten, aber auch studieren kann, jedoch in der JVA übernachten muss.


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