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Verdächtige stellen sich nach Attacke auf Obdachlosen in Berliner U-Bahn (Sonstiges)

Chamaeleon, Grefrath, Mittwoch, 28.12.2016, 12:20 (vor 2647 Tagen) @ RicardoSalvarez
bearbeitet von WBSTRR, Mittwoch, 28.12.2016, 12:29

Na aber sicher. Oder soll sich Deutschland den Genfer Flüchtlingskonventionen widersetzen und Menschen in Kriegsgebiete abschieben?

Das ist durchaus möglich, wenn auch im Kern die rechtlichen die Hürden groß sind.

Genfer Flüchtlingskonventionen Artikel 33 Absatz 2:

1.
Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

2.
Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

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