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Frohes neues Jahr! (Sonstiges)

AdamSmith, ..., Montag, 02.01.2017, 13:13 (vor 2664 Tagen) @ DreiEckeneinElfer

Ja, ich stimme sogar zu, dass es für eine Frau mit Sicherheit ein deutlich verängstigenderes Erlebnis ist, einfach so im Intimbereich "befummelt" zu werden, als festgesetzt und einer Ausweiskontrolle unterzogen zu werden. Trotzdem muss ich nicht zwingend das Eine befürworten, wenn ich das Andere nicht will.

Manchmal muss man sich aber entscheiden. Das hier ist so ein Punkt. Lässt die Polizei diesen Mob in die Innenstadt, wäre es wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, erneut zu übergriffen gekommen. Was also soll die Polizei anderes machen, als in dieser konkreten einzelfallbezogenen Situation, ein "racial profiling" anzuwenden? Die einzige Alternative wäre es, es drauf ankommen zu lassen. Dann aber würde man ein Unterlassen des "racial profilings" über Sexualstraftaten stellen. Das kann und darf nicht sein!

Racial Profiling sollte als Mittel der Polizeiarbeit grundsätzlich nicht zulässig sein.

Im übrigen ist zu bedenken, dass sich die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes immer aus einer ex-ante Perspektive beurteilt, also gerade nicht danach, ob sich gewisse, zum Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens, berechtigte Vermutungen, im Nachhinein als falsch erweisen. Alleine deshalb kann es am Einsatz der Polizei, hier im konkreten Fall an Silvester, schon nichts auszusetzen geben.

Nun, ich denke, dass die Polizei als ausführendes Organ des staatlichen Gewaltmonopols höheren Anforderungen an die "Legalität" eines Einsatzes oder des Einsatzes von Methoden unterliegen sollte. Und dazu gehört auch, umstrittenere Einsätze und Methoden nicht nur an ihrer ex-ante Zulässigkeit im Anschluss überprüfe sondern auch prüfe, ob sich im Laufe des Einsatzes etwas geändert hat, dass zu einer anderen Einschätzung der Zulässigkeit führt.
Wenn sich "Nafris" in die offiziellen Kommunikationskanäle der Polizei verirrt ist vermutlich etwas falsch gelaufen.


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