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Frohes neues Jahr! (Sonstiges)

DreiEckeneinElfer, Montag, 02.01.2017, 13:40 (vor 2643 Tagen) @ AdamSmith

Ja, ich stimme sogar zu, dass es für eine Frau mit Sicherheit ein deutlich verängstigenderes Erlebnis ist, einfach so im Intimbereich "befummelt" zu werden, als festgesetzt und einer Ausweiskontrolle unterzogen zu werden. Trotzdem muss ich nicht zwingend das Eine befürworten, wenn ich das Andere nicht will.

Manchmal muss man sich aber entscheiden. Das hier ist so ein Punkt. Lässt die Polizei diesen Mob in die Innenstadt, wäre es wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, erneut zu übergriffen gekommen. Was also soll die Polizei anderes machen, als in dieser konkreten einzelfallbezogenen Situation, ein "racial profiling" anzuwenden? Die einzige Alternative wäre es, es drauf ankommen zu lassen. Dann aber würde man ein Unterlassen des "racial profilings" über Sexualstraftaten stellen. Das kann und darf nicht sein!


Racial Profiling sollte als Mittel der Polizeiarbeit grundsätzlich nicht zulässig sein.

Das Problem ist der Begriff. Der ist am Ende viel zu weit interpretierbar. Wenn ein blonder, blauäugiger in Köln eine Bank überfällt, wird die Polizei in Tatortnähe vermutlich blonde, blauäugige Männer konkrollieren. Kann man wunderbar unter "racial profiling" fassen. Darunter fallen dürfte daher nur eine Kontrolle, die ohne jeden Anlass erfolgt. Dies war aber an Silvester nicht der Fall.

Im übrigen ist zu bedenken, dass sich die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes immer aus einer ex-ante Perspektive beurteilt, also gerade nicht danach, ob sich gewisse, zum Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens, berechtigte Vermutungen, im Nachhinein als falsch erweisen. Alleine deshalb kann es am Einsatz der Polizei, hier im konkreten Fall an Silvester, schon nichts auszusetzen geben.


Nun, ich denke, dass die Polizei als ausführendes Organ des staatlichen Gewaltmonopols höheren Anforderungen an die "Legalität" eines Einsatzes oder des Einsatzes von Methoden unterliegen sollte. Und dazu gehört auch, umstrittenere Einsätze und Methoden nicht nur an ihrer ex-ante Zulässigkeit im Anschluss überprüfe sondern auch prüfe, ob sich im Laufe des Einsatzes etwas geändert hat, dass zu einer anderen Einschätzung der Zulässigkeit führt.

Natürlich wird auch während eines Einsatzes über Stunden die Situationslage immer wieder neu beurteilt. Für eine andere Bewertung, muss sie sich aber auch entsprechend verändern. Ansonsten zählt eben ex-ante.

Wenn sich "Nafris" in die offiziellen Kommunikationskanäle der Polizei verirrt ist vermutlich etwas falsch gelaufen.

Ja, aber das hat nichts mit der Rechtmäßigkeit des Einsatzes zu tun.


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