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Frohes neues Jahr! (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 02.01.2017, 15:46 (vor 2670 Tagen) @ fredisgetränkekiste


Frau Peter hat - wie im Übrigen jeder Abgeordnete des Bundestags - einen Zugang zu Beck-Online. Sie mag da einfach mal die einschlägigen Kommentare zum PolG NRW und zum GG studieren, bevor sie einen solchen Blödsinn in die Welt setzt.

Es waren eben keine anlasslosen Kontrollen (die im Übrigen verboten sind), sondern anlassbezogene. Wenn Gruppe x schon recht gesamtbereit aussieht, dann ist natürlich eine Kontrolle möglich.


Der anlassbezogene Ansatz verstößt aber gegen die Unschuldsvermutung und wiederspricht der antirassistischen Sichtweise, in der Erfahrung nicht zählt, sondern jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden muß.

Man möchte sich ob der Frage nach der Zulässigkeit von Erfahrung im antirassistischen Kontext und den daraus entstehenden Diskussionen manchmal lieber damit beschäftigen ob die Sonne morgen tatsächlich wieder zu sehen ist, oder ob es sich bei dieser Erwartungshaltung um eine geschickte Selbsttäuschung handelt.

Ich gehe davon aus, dass du kein Jurist bist, daher die Kurzfassung: Wenn die Polizei präventiv tätigwird, dann spielt die Unschuldsvermutung keine Rolle. Die Betroffenen mögen per FFK (doppelt analog) die Rechtmäßigkeit bewerten lassen.

Ich gehe allerdings auf Grund der bisher vorliegenden Informationen davon aus, dass die Maßnahme rechtmäßig war.


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