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Uns geht es doch gut...wie passt dann nur das dazu? Aufnahmestopp an Tafeln in NRW (Sonstiges)

Büdi, Waltrop, Dienstag, 10.01.2017, 16:40 (vor 2656 Tagen) @ Kulibi77

"Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen für die Zeit, in der sie ALG II beziehen. Den pauschalierten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Träger der Grundsicherung für den ALG II Bezieher.

Leistungsbezieher sind demgemäß kraft Gesetzes pflichtversichert, es sei denn, sie sind als Angehörige eines anderen Krankenversicherten familienversichert (§ 10 SGB V).

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kommt die Möglichkeit der Familienversicherung des ALG II Empfängers als einer Mitversicherung über folgende Personen in Betracht, wenn diese Personen bereits krankenversichert sind: Ehegatte, Lebenspartner, Elternteil"


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