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Erika Steinbach spielt sie den radikalen Kräften und denen die zurück in die gute alte Zeit wollen in die Hände? (Sonstiges)

fredisgetränkekiste, dortmund, Montag, 16.01.2017, 11:49 (vor 2655 Tagen) @ Fisheye

Es ging seinerzeit um den Paragraphen 18 Absatz 4 Nr. 2 Asylgesetz, der die Ablehnung der Einreise nach dem Drittstaat-Prinzip im Dublin-Abkommen aufnimmt.
Dieses Gesetz wurde niemals offiziel außer Kraft gesetzt bzw. es ist nie eine offiziele anderslautende Anordnung veröffentlich worden.
Demnach hätte die zuständige Bundespolizei bei illegaler Grenzüberschreitung eingreifen müssen.
Öffentlich Bedenken über die Verfassungsmäsigkeit der Vorgehensweise der Bundesregierung in Sachen Asylpolitik angemeldet haben ehemalige Verfassungsrichter wie Hans-Jürgen Papier, Michael Bertrams und Udo Di Fabio, der darüberhinaus ein Rechtsgutachten für die bayrische Landesregierung im Falle einer Verfassungsklage verfaßt hat.
Weitere Kritik an der angeblich nicht rechtskonformen Verhaltensweise Merkels kam von den Staatsrechtlern Ulrich Battis und Rupert Scholz.


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