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Erika Steinbach spielt sie den radikalen Kräften und denen die zurück in die gute alte Zeit wollen in die Hände? (Sonstiges)

AdamSmith, ..., Montag, 16.01.2017, 17:37 (vor 2650 Tagen) @ fredisgetränkekiste

Es ging seinerzeit um den Paragraphen 18 Absatz 4 Nr. 2 Asylgesetz, der die Ablehnung der Einreise nach dem Drittstaat-Prinzip im Dublin-Abkommen aufnimmt.
Dieses Gesetz wurde niemals offiziel außer Kraft gesetzt bzw. es ist nie eine offiziele anderslautende Anordnung veröffentlich worden.

Ich nehmen an, du meinst §18 II Nr. 2 des Asylgesetz und nicht IV Nr. 2.

Die Norm bezieht sich auf das ursprüngliche Dubliner Abkommen (Dublin I) der EU-Staaten zum Umgang mit Flüchtlingen. Es war ein völkerrechtlicher Vertrag der einzelnen Mitgliedsstaaten, der 1990 geschlossen wurde. Damit die inländischen Behörden die darin getroffenen Vereinbarungen umsetzen konnten ist die Norm geschaffen worden.

Im Jahr 2003 wurden Änderungen am Vertrag vorgenommen. Die Änderungen sind per Verordnung der Europäischen Gemeinschaft implementiert worden. Die Änderungen 2013 wurden ebenfalls per Verordnung implementiert. Im Rechtssystem zwischen Deutschland und der EU ist es so, dass EU-Verordnungen unmittelbar geltendes Recht sind und keiner gesonderten nationalen Umsetzung (Bundes-, Landesgesetz oder -Verordnung) bedürfen. Sofern die aktuelle Verordnung VO (EU) 614/2013 und darauf beruhende Verordnungen vom deutschen Gesetzen abweichen ersetzen sie dieses, ohne dass es weitere Maßnahmen der Bundesregierung bedarf. Eine rein redaktionelle Anpassung der Gesetze wäre natürlich möglich. Aber nicht notwendig. Es liegt also kein Rechtsbruch vor.

[Disclaimer: Das beruht nur auf allgemeinen Bezeichnungen der Rechtsakte, ohne mich inhaltlich mit dem Vertrag von 1990 und den Verordnungen von 2003/2013 auseinanderzusetzen.]


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