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Demonstration gegen DFB am Tag der Sperrung (BVB)

FullHD, Sonntag, 12.02.2017, 18:33 (vor 2624 Tagen) @ Kulibi77

Da wurde eine Klausel für solche Fälle reingeschrieben, ob ein Gericht das durchgehen lässt ist eine andere Frage. Man kann in seine AGB jeden Schwachsinn reinschreiben, wenn das unzulässig ist oder nicht entsprechend formuliert ist, dann muss das nicht zwangsläufig auch bei einer Klage so stehen bleiben ;)


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