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Demonstration gegen DFB am Tag der Sperrung (BVB)

uwelito, Wambel/ Westpfalz/ Waldhof, Sonntag, 12.02.2017, 20:11 (vor 2601 Tagen) @ FullHD
bearbeitet von uwelito, Sonntag, 12.02.2017, 20:18

Da wurde eine Klausel für solche Fälle reingeschrieben, ob ein Gericht das durchgehen lässt ist eine andere Frage. Man kann in seine AGB jeden Schwachsinn reinschreiben, wenn das unzulässig ist oder nicht entsprechend formuliert ist, dann muss das nicht zwangsläufig auch bei einer Klage so stehen bleiben ;)

So sehe ich das auch. Ich würde mal als Nichtjurist darauf tippen, dass man den DFB-Vorzeige- Funktionären zumindest ziemlich den Puls hochtreiben könnte, wenn man dagegen klagt. Vielleicht kann sich hier mal ein Experte äußern. Wenn mal sie mal braucht sind sie nicht da (wahrscheinlich steht weiter unten schon ein Post)


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