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geforderte Seprrung Süd- Rechtsnorm gefragt (BVB)

Sofaballgott, Gießen, Montag, 13.02.2017, 16:06 (vor 2628 Tagen) @ Schleicheisen

Grundlage ist die Verbandssatzung, nicht strafrechtliche Normen. Über letztere hätten ausschließlich ordentliche Gerichte zu urteilen, zu denen das Sportgericht nicht zählt.

Es geht ja auch nur um die Sachverhalte im Stadion und nicht was rundherum geschehen worden ist. Da ist auch unerheblich, ob ein einzelnes Banner strafrechtlich relevant oder nicht, das ist alleinige Aufgabe der Justiz.

Allerdings ist der DFB nach dem Vereinsstatement nun am Zug zu erklären, was man künftig verbindlich für alle Verbandsmitglieder sanktionieren will und was nicht. Für ein Heimspiel also ne leere Süd, für den DFB jetzt ganz viel Arbeit, wo man den "Aufstand der Anständigen" ja so vollmundig angeschoben hat.


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