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Zutritt zur Süd juristisch erzwingbar? (BVB)

Vito_Corleone, Dortmund, Montag, 13.02.2017, 17:44 (vor 2628 Tagen) @ Sascha

Als Nichtfachmann in juristischen Angelegenheiten, gestützt nur auf dem gesunden Menschenverstand sehe ich die Lage so:

1. Durch den DK Verkauf entsteht zwischen dem Anbieter und dem DK Besitzer ein Vertrag, die Leistung, also Zugang zu 17 BL Spielen, wird im Voraus bezahlt.

2. Der BVB sperrt willkürlich mehrere tausend Vertragsparteien bei einem Spiel aus, obwohl diese Parteien nicht gegen BVB AGB's oder geltendes Recht verstoßen haben. Auch diejenigen, die beschuldigt werden im Stadion irgendwelche Regeln verletzt zu haben , sind nach meinem Wissenstand noch nicht rechtskräftig verurteilt worden.

3. Der BVB stellt mehrere tausend seiner Vertragspartner unter einer Kol­lek­tiv­stra­fe. Solche Strafen sind im deutschen Rechtsystem nicht vorgesehen, oder?

4. Dann müsste also möglich sein, sich den Zugang zur Süd am kommenden Samstag mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung zu verschaffen.

Bin ich jetzt total falsch gewickelt oder wäre das eine Lösung?


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