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Zutritt zur Süd juristisch erzwingbar? (BVB)

Rupo, Ruhrpott, Montag, 13.02.2017, 17:49 (vor 2601 Tagen) @ Vito_Corleone

puuuh...wirklich so schwer?

2. Der BVB sperrt willkürlich mehrere tausend Vertragsparteien bei einem Spiel aus, obwohl diese Parteien nicht gegen BVB AGB's oder geltendes Recht verstoßen haben. Auch diejenigen, die beschuldigt werden im Stadion irgendwelche Regeln verletzt zu haben , sind nach meinem Wissenstand noch nicht rechtskräftig verurteilt worden.

2. Der BVB wird vom Verband mit einer Sperre einer Tribüne sanktioniert. Der BVB erhält die Sperre wegen Verstöße seiner Anhänger und unter Beachtung, dass der BVB unter Bewährung bei den Auflagen steht. Der BVB akzeptiert die ausgesprochene Strafe.

1. es gilt 8. Rücknahme, Verlust, Abtretung, Erstattung
Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 10 dieser AGB).
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
aber der BVB wendet dies an
Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor.

die AGB's hast Du mit Erwerb der DK / Eintrittskarte akzeptiert, viel Erfolg beim klagen!


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