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BVB Akzeptiert den Strafantrag des Kontrollausschusses (BVB)

Fair Play, NRW, Dienstag, 14.02.2017, 10:17 (vor 2621 Tagen) @ Nakoa

Was ich wirklich sehr befremdlich finde, aber ja wohl durchaus von der Mehrheit akzeptiert und respektiert wird, ist die Tatsache, dass der Vorsitende des DfB-Kontrollausschusses, Hr. Anton Nachreiner, Präsident des Landgerichtes Deggendorf ist, d.h. kein Pseudo-Juristen-Fuzzi, sondern ein offizieller Repräsentant der deutschen Gerichtsbarkeit.
Offensichtlich hat dieser Mann in seiner DfB-Funktion keinerlei Probleme damit, Kollektivstrafen als adäquates Rechtsmittel zu sehen und zu vertreten...wie gesagt, mich läßt das mit einem sehr faden Beigeschmack zurück...!

Im Strafrecht sind Kollektivstrafen verboten. Im Recht, welches der DFB anwendet, wohl nicht. Das ist Zivilrecht, wenn ich Prantl in dem Artikel richtig verstanden habe.


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