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Der WIRKLICH ENTSCHEIDENDE Unterschied (BVB)

uwelito, Wambel/ Westpfalz/ Waldhof, Dienstag, 14.02.2017, 15:18 (vor 2627 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Ich stell das erst mal hier rein. Nur so viel: dehalb ist dieser Zuckerdealer mit seinem Scheiß Rangnick usw. für mich so verachtenswert. Das dann dafür deren Fans zur Rechenschaft gezogen werden sollen, ist natürlich abartig.

Quelle Wikipedia:

Organisationsstruktur
Verein und Mitgliedschaft
Der eingetragene Verein wird durch den Vorstand vertreten. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden Oliver Mintzlaff, Ulrich Wolter und Johann Plenge. Dem e. V. gehören die Jugendmannschaften von der U8 bis zur U14 sowie alle Mädchen-Mannschaften an.

Im Gegensatz zu allen anderen deutschen Fußballvereinen räumt RB Leipzig seinen Anhängern keine offizielle Möglichkeit ein, stimmberechtigtes Mitglied zu werden. Nach Angaben des damaligen Geschäftsführers Ulrich Wolter strebe RB Leipzig nicht die hohen Mitgliederzahlen anderer Klubs an. Laut Wolter seien Vereine, in denen Fans aus der Ultra-Szene Strukturen geschaffen haben, nicht im Sinne des deutschen Fußballs, und man wolle sich solchen Zuständen absolut entziehen. So hatte der Verein nach übereinstimmenden Medienberichten in den ersten fünf Jahren seiner Vereinsgeschichte weniger als zehn ordentliche Mitglieder. Für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.) sind gemäß § 56 BGB mindestens sieben Mitglieder nötig. Im Rahmen der Lizenzvergabe für die 2. Fußball-Bundesliga erteilte die DFL dem Verein mehrere Auflagen, unter anderem die Neustrukturierung der Führungsebene. Im Zuge dessen eröffnete RB Leipzig auch erstmals die Möglichkeit, offizielles Fördermitglied zu werden. Der Jahresbeitrag liegt zwischen 70 und 1000 Euro und dient der Förderung des Nachwuchsbereichs. Im Gegenzug erhalten die Fördermitglieder bestimmte Privilegien wie Karten-Vorkaufsrecht, ein Treffen mit der Mannschaft und ein Fitnesstraining in der Red Bull Arena. Ein Stimmrecht haben die Fördermitglieder jedoch nicht, da diese keine Mitglieder im Sinne des BGB sind und folglich nicht im Organ der Mitgliederversammlung (§ 32 BGB) sitzen. Im Zuge der Diskussion über den möglichen Neubau eines größeren Stadions äußerte der Vorstand Oliver Mintzlaff im März 2016, dass RB Leipzig 17 stimmberechtigte Mitglieder und ca. 300 weitere Fördermitglieder habe.


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