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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

ram1966, Dortmund, Freitag, 17.02.2017, 14:28 (vor 2624 Tagen) @ Donngal

Die allseits beliebten Regressforderungen.
Mal sehen ob wir schon soweit sind, dass Existenzen wegen Hochhaltens von Plakaten zerstört werden.


Wenn der BVB Menschen für Plakate in Regress nimmt, hoffe ich darauf das die Mitglieder auf der nächsten Mitgliederversammlung mal ordentlich Rabatz machen. Das kanns einfach nciht sein. Das wäre nicht mehr meine Borussia.


Warten wir doch erst einmal ab. Aus der Stellungnahme ist doch auch klar ersichtlich, dass hier nicht alle über einen Kamm geschoren werden sollen. Es darf sich jeder, der in den Blickpunkt gerückt ist, zu der Sachlage äußern.

Aufgrund des Hausrechts wäre das nicht einmal nötig.

Insofern finde ich es ziemlich kontraproduktiv jetzt schon Konsequenzen einzufordern, wenn es Regressforderungen gibt, bei den Leuten, die tatsächlich Initiatoren waren.

Regressforderungen halte ich im übrigen für völlig legitim, natürlich nur bei den strafrechtlich relevanten Bannern.


Sehe ich anders. Niemand sollte für eine Beleidigung sein Leben zerstört bekommen. Und wenn du in Regress genommen wirst für 500 000 Euro Schaden, dann ist dein Leben zerstört. Wegen einer Beleidigung. Kanns nicht sein.

Ich denke, dass der Regress sich nur auf die 100.000,- € Strafe beziehen wird. Nehmen wir an, dass tatsächlich nur die Hälfte in Regress genommen wird, dann reden wir von rd. 30.000,- € pro Person. Ein Leben wird dadurch wohl nicht zerstört werden, da gibt es sicher andere Fälle.

Im übrigen wollen doch immer alle so mündig sein. Wenn es dann um Konsequenzen tragen geht, will es keiner gewesen sein. Das muss aufhören.

Kritik und freie Meinungsäußerungen ja und auch auf jeden Fall, Hetze und strafrechtlich relevante Äußerungen eben nicht. Das waren ja auch keine spontanen Verbalausfälle. Das wurde bewusst vorbereitet. Wer sich für sowas Zeit nimmt, kann auch mal prüfen, ob er Grenzen überschreitet. Aber da reicht es dann wohl bei dem ein oder anderen nicht für.


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