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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

Donngal, Freitag, 17.02.2017, 15:04 (vor 2597 Tagen) @ Phil

Gibt es denn eindeutige Richtlinien, wann der Inhalt eines Banners strafechtlich relevant ist oder nicht?


Ja gibt es. Strafgesetzbuch ;-)

Und dann halt jeweils die in ihren Entscheidungen freien Gerichte, die diese Gesetze anwenden und auslegen müssen.

MF
PHIL

Und bis ein Fall von Beleidigung verhandelt wird kann schon mal ein Jahr oder mehr vergehen... So wichtig ist das nicht. Ich befürchte hier eher, dass nciht das Strafgesetzbuch als Grundlage genommen wird sondern das Empfinden des DFB.

Denn der Schaden, für den Regress gefordert wird, ist ja auch nicht aufgrund von gerichtsfest belegten Beleidigungen entstanden, sondern auf Grund von Willkürsportjustiz.


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