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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

ram1966, Dortmund, Freitag, 17.02.2017, 16:01 (vor 2618 Tagen) @ Chappi1991

Ich meine nicht jedes Plakat, aber die strafrechtlich relevanten. Konkret würde ich hier das Plakat:

"Burn-Out Ralle: Häng Dich auf" nennen.


Und wie gegründest Du das? Es kann schon einmal keine Üble Nachrede und keine Verleumdung sein, da keine (wahrheitswidrige) Tatsachenbehauptung vorliegt. Eine Beleidigung kann ich hier - als Nichtjurist - nicht erkennen, da die womoglich gemeinte Person nicht der "Respekt als gleichwertige Rechtsperson" aberkannt wird. Das ist die Voraussetzung für eine Beleidigung. Weiterhin handelt es sich hier aus meiner Sicht um eine "Taktlosigkeit" und die ist durch Präzedenzfälle ausdrücklich nicht als Beleidigung geeignet festgestellt worden.

Ich habe jetzt nicht alle Plakate einzeln wahrgenommen. Die, die ich gesehen habe, sind aus meiner Sicht allesamt nicht justiziabel gewesen, auch wenn sie bisweilen hart waren. Das mag für einen 0815-Bürger vielleicht komisch wirken. Aber für eine Strafbarkeit müssen die Gesetze schon im Wortlaut verletzt worden sein. Gefühl reicht da nicht.

Edit: vergessen und da Blarry es unten anspricht. Die genannten Vergehen sind außerdem allesamt Antragsdelikte und werden nur auf Verlangen der/einer betroffenen überhaupt verfolgt.

Ich bin kein Jurist und deshalb habe ich gesagt, dass alle strafrechtlich relevanten Banner verfolgt werden sollten auf juristischem Wege. Wenn dort keine strafbare Handlung vorliegt, konsequent Stadionverbot, Ausschluss aus dem Verein etc. pp.


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