schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

Kulibi77, Freitag, 17.02.2017, 16:24 (vor 2618 Tagen) @ simie

Es kommt bei der Bewertung immer auf den Kontext an. In manchen Situationen kann schon hartnäckiges Duzen eine Beleidigung sein, in anderen nicht mal das Wort "Arschloch".
Hinzu kommen dann solche Einschränkungen,dass Kollektivbeleidigungen eben nicht strafbar sind.
Daher dürften nur die wenigsten Banner strafrechtlich relevant sein.

Für einen Vereinsausschluss oder einen Dauerkartenentzug braucht es nicht unbedingt ein strafrechtlich relevantes Verhalten.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1230264 Einträge in 13655 Threads, 13771 registrierte Benutzer Forumszeit: 20.04.2024, 02:38
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln