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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

majae, Muc, Freitag, 17.02.2017, 17:46 (vor 2623 Tagen) @ simie

Hinzu kommen dann solche Einschränkungen,dass Kollektivbeleidigungen eben nicht strafbar sind.
Daher dürften nur die wenigsten Banner strafrechtlich relevant sein.

Wie war das mit dem ACAB, das strafrechtlich relevant wird, sobald man eine überschaubare Gruppe anspricht/die sich angesprochen fühlt? Sind 8.000 Gästefans zu viel? Mal davon abgesehen, dass in der Praxis für Fußballfans wohl andere Maßstäbe gelten, als für Polizisten.


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