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BVB identifiziert 61 Tatverdächtige (BVB)

Blarry, Essen, Freitag, 17.02.2017, 20:17 (vor 2617 Tagen) @ Tigo

Zum Verständnis: es geht hierbei um Regressansprüche des BVB, die sich aus aus dem Verbandsrecht ergebenden Geldstrafen ergeben, und die zivilrechtlich (möglicherweise) von Privatpersonen eingefordert werden sollen. Verstehe ich das richtig?

Wenn ja: wie zur Hölle ist das überhaupt erlaubt? Ich habe nämlich überhaupt wirklich garantiert ganz sicher gar nicht vor, einen Verband namens DFB ("Dukaten-Ferfielfältigungs-Bund") zu gründen, mich in Internetforen anmelden und reinschreiben "wer das liest, schuldet dem DFB 100€", und massenhaft über Provider abgefragte Nutzer in Regress zu nehmen.


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