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Von Koalitionen und Kompromissen (Sonstiges)

Kulibi77, Freitag, 24.03.2017, 00:38 (vor 2563 Tagen) @ Chappi1991
bearbeitet von Kulibi77, Freitag, 24.03.2017, 00:48

Auch diese Abstimmung wurden vorher intern monate- und wochenlang vorbereitet. Wie wir heute wissen sogar mit strafbarer Abgeordnetenbestechung. Die Mehrheitsverhältnisse waren halt nur so eng gestrickt, dass selbst wenige abweichende Parlamentarier einen Unterschied hätten machen können. Am Ende kann man Fraktionen aus hunderten Menschen halt nicht bis auf den letzten Mann komplett kontrollieren. Darin lag die Spannung begründet. Wenn die Große Koalition nur eine Zweistimmenmehrheit hätte, dann wäre auch heute jede Abstimmung im Bundestag deutlich spannender. Aber es ist naiv zu glauben dass das Ergebnis der Abstimmung tatsächlich davon entscheidend abhing welche Redebeiträge an diesem Tag im Bundestag abgegeben wurden.

Und ich habe noch kein Argument gelesen warum Fraktionsdisziplin prinzipiell gegen das Grundgesetz verstößt. Warum darf Fraktionsdisziplin (oder "Parteitreue") kein valides Argument in der Gewissensabwägung eines Abgeordneten sein? Der Abgeordnete muss seinem Gewissen folgen. Wie diese Gewissensabwägung erfolgt ist nirgendwo festgelegt. Und dass Fraktionsdisziplin keinen dem Geist des Art. 38 widersprechenden Einfluß hat, das allein zeigt schon die Statistik. Wenn das in der Realität so wäre, warum gibt es so viele Abgeordnete die ziemlich oft gegen ihre Fraktion stimmen? Eine Abstimmung wie zur Griechenlandrettung wäre vor 40 Jahren undenkbar gewesen. Die Kanzlerin hat ein Gesetz ohne eigene Mehrheit mit der Hilfe der Opposition durch den Bundestag gebracht. Das ist vielleicht ein lebendiges Beispiel für Art. 38 GG, aber früher wäre es ein klarer Grund für einen Rücktritt gewesen. Das war i.E. ein Misstrauensvotum. Es ist schon seltsam sich über mangelnde Abweichung zu beschweren, wenn dies heute viel häufiger vorkommt als noch vor einigen Jahrzehnten. Offensichtlich gibts es keinen unmittelbaren Fraktionszwang.


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