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Einerseits - Andererseits (Sonstiges)

Franke, Freitag, 24.03.2017, 10:34 (vor 2580 Tagen) @ Chappi1991

Eine strenge Auslegung von diesem Artikel sagt aber auch dass die Abgeordneten nicht dem Willen ihrer Wähler verpflichtet sind. Diese Freiheit ist genauso wichtig. Dieser Aspekt des Artikels 38 wird allerdings selten betont... Außerdem gibt es da noch Art. 21 GG der Parteien als Mittel der pol. Willensbildung privilegiert. Art. 38 verbietet ein imperatives Mandat. Es ermöglicht prinzipielle Abweichung vom Wählerwillen oder der Parteilinie. Der Artikel macht Abweichung jedoch nicht zur Pflicht.


Eben. Sie gibt den Abgeordneten ein Recht. Wenn ich dann immer wieder höre, dass der Fraktionszwang aufgehoben ist, folgt daraus zwingend notwendig, dass die Abgeordneten in vielen Abstimmungen nach Vorschrift votieren sollen [müssen]. Und damit wird dieses Recht unterlaufen.


Einerseits richtig, andererseits ist es schon auch eine gute Sache, wenn nicht jedes Jahr eine neue Regierung gebildet werden muss, weil die alte schon wieder auseinandergefallen ist. Und davor vielleicht eine oder sogar mehrere Wahlen, bis es eine Mehrheit gibt, die sich darauf einigen kann, gemeinsam eine neue Regierung zu bilden.

SPON hat da einen Text über "Die wendigsten Abgeordneten der Welt". Ständig wechseln italienische Parlamentarier die Fraktion, manche mehrfach innerhalb einer Wahlperiode.


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