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Polizei NRW muss über Eintrag in SKB-Datei informieren (Fußball allgemein)

haweka, Dienstag, 28.03.2017, 22:16 (vor 2557 Tagen) @ DerInDerInderin

Hier gibt es übrigens den Antrag und die einzelnen Stellungnahmen nachzulesen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=15b1423ec27&wp=16...

Im Schnelldurchgang habe ich verstanden:

1. Das in diesen Dateien Daten von Personen gespeichert werden, von denen geglaubt wird, dass diese Personen sich zukünftig an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden.

2. Es keine Pflicht zur Benachrichtigung gibt. Diese Personen, die zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung durchführen könnten zwar eine Auskunft verlangen können, aber eventuell gar keine Kenntnis über diese Datensammlung haben und deshalb gar nicht wissen, dass sie zukünftig eine erhebliche Straftat begehen.

3. Die Krawalle gegen Leipzig diese Datensammlung legitimieren.

Unabhängig davon frage ich mich, warum sich zwei Gewerkschaften, die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft, befähigt fühlen, eine Stellungnahme abzugeben?
Die letzte mir bekannte Stellungnahme der Polizeigewerkschaft war die, dass sie NSU-Untersuchungsausschüsse für überflüssig hält. Gibt es von den Polizeigewerkschaften eine Stellungnahme zum Fall Wendt?


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