schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Nein (BVB)

AdamSmith, ..., Freitag, 21.04.2017, 15:48 (vor 2524 Tagen) @ Chappi1991

Im Falle von Aktienoptionen könnte man aber vorschreiben, dass man die entsprechende Anzahl von Aktion zun Zeitpunkt des Optionskaufs auch tatsächlich besitzen muss. Damit wäre eine gehebelte Spekulation ausgeschlossen, während die Kapitalabsicherung für Aktienbesitzer weiterhin gegeben wäre.
Für einen Bauern, der seine Ernte bereits vorab verkaufen will, ist das natürlich schwieriger. Aber bei Aktien wäre es kein Problem. Und dass sagt mir, dass die Spekulation gewollt ist.

Leerverkäufe von gehandelten Wertpapieren sind reguliert, sowohl was die grundsätzliche Zulässigkeit angeht als auch die Meldepflichten. Man kann einen Schuldtitel nur leer verkaufen, wenn man sie vorher besitzt oder zugriff auf sie hat.

Für Leerverkäufe an sich brauche ich keine Optionsgeschäfte. Und Optionsgeschäfte an regulierten Märkten zu verbieten führt nur dazu, dass sie "anderswo" stattfinden, wo sie nicht reguliert werden.

Wie man als Einzeltäter damit wirklich Geld verdienen will und unerkannt bleiben will, wenn man auf regulierten Märkten tätig wird ist mir nicht klar. Finanziell besser steht man wahrscheinlich, wenn man sich auf Wettbüros und OTC-Geschäfte irgendwo beschränkt. Ob die verfügbarkeit von Finanzinstrumenten hier eine Rolle spielt, halte ich für eine Phantom-Diskussion.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1212048 Einträge in 13498 Threads, 13736 registrierte Benutzer Forumszeit: 19.03.2024, 07:43
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln