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Hoffenheimer Schreiben an DFB - Beeinflussung der Sportgerichtsbarkeit? (Fußball allgemein)

Ulrich, Dienstag, 25.04.2017, 17:25 (vor 2530 Tagen) @ Phil

Dann soll Dietmar Hopp es doch wirklich und endlich einmal vor einem deutschen Gericht, welches ja u.a zuständig ist für die "Umsetzung" des Strafgesetzbuchs, ausfechten.

Ich bin auf das dann folgende Urteil gespannt.

Am Ende käme so das ganze beweisbar ist wohl eine Einstellung gegen Geldbusse oder eine Verurteilung dabei heraus, Tagessätze im zweistelligen Bereich, bei jugendlichen Beschuldigten eventuell statt dessen Sozialstunden, etc.?

Es gab ja vor ein paar Jahren den "Hasta la vista Hopp"-Fall. Damals kam es nur deshalb nicht zu einer Verurteilung weil der Täter ein Heranwachsender war und Hopp nach einer Entschuldigung auf eine Strafverfolgung verzichtete.

Der gastgebende Verein hat ein anderes Problem. Er ist dafür verantwortlich dass das Spiel in geregelten Bahnen abläuft. Und dazu gehört dass der von ihm gestellte Ordnungsdienst Beleidigungen nach Möglichkeit unterbindet.


Gewiss, auch Personen des öffentlichen Lebens müssen sich nicht alles gefallen lassen. Aber sie sollten a) schon ein dickes Fell haben und b) wenn nicht, dann eben die dafür zuständigen Gerichte anrufen.

Dass der von Hoffenheim und Hopp gewählte Weg alles andere als klug ist bestreite ich nicht. Aber grundsätzlich sind sie im Recht, und das nicht nur was die strafrechtliche Komponente angeht. Der gastgebende Verein steht im Zweifelsfall wegen mangelhaften Ordnungsdienstes in der Verantwortung. Und diese Linie hat die Sportsgerichtsbarkeit in der Vergangenheit gelegentlich durchaus durchgezogen, bis hin zu Geldstrafen für den Gastgeber weil Auswärts-Fans z.B. gezündelt haben.


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