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Laut kicker verstößt Bayern damit gegen die DFB-Statuten (Fußball allgemein)

Chappi1991, Freitag, 12.05.2017, 21:09 (vor 2534 Tagen) @ Ulrich

Naja. Laut Medienberichten vor der Leihe wurde sein Vertrag mündlich bis 2018 verlängert um die Leihe überhaupt zu ermöglichen.


Ich wäre überrascht wenn die Statuten von DFL, UEFA und FIFA mündlich geschlossene Spielerverträge zulassen würden.

Rechtlich sind aber wohl auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge gültig, und im Zweifelsfall dürfte ein vorzeitiger Ausstieg schwieriger sein als bei einem schriftlichen Vertrag mit einer entsprechenden Klausel.

Bei mir ginge es nicht um die Überaschung, sondern viel mehr um die Neugier, wie es überhaupt geregelt ist. Richtig, mündlich geschlossene Verträge gelten. Aber ob sie auch im Sinne der DFL gelten und nicht nur im Innenverhältnis zwischen Spieler und Club wäre doch interessant.

Im Handball ist es jedenfalls so, dass es eine Vertragsanzeige bei der Liga geben muss und die Verträge auf Verlangen der Liga vorgelegt werden müssen, also schriftlicher Form bedürfen. Kann der Verein die Verträge auf Verlange nicht vorlegen, gibt es keine Spielberechtigung für die Spieler bzw. sie wird entzogen. Die Spieler dürfen dann ablösefrei wechseln.


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