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Ist das billig (Politik)

Lutz09, Tor zum Sauerland, Samstag, 11.09.2021, 14:58 (vor 982 Tagen) @ Zoon

An Gesetz und Recht ist er schon gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Das hätte er berücksichtigen müssen.


Ich gehe davon aus, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip berücksichtigt wurde. Es wird einen Grund geben, warum der Richter sich gegen das mildere Mittel und für die Durchsuchung entschieden hat.


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