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Wo ist denn eigentlich das Problem? (BVB)

AGraute, Freitag, 03.05.2024, 13:45 (vor 29 Tagen) @ Scherben

Ich hab bisher nicht verstanden wo das Problem an Fotos oder Videos von einem sein soll?


Bitte nicht falsch verstehen, aber wieso drehst Du die Sachlage hier um? Es gibt ein Recht am eigenen Bild, und es ist schlicht grundsätzlich nicht gestattet, ohne Rücksprache mit der Person Bilder von ihr aufzunehmen. Und das ist übrigens auch notwehrfähig.

Insofern ist die richtige Frage vor allem: Warum kommen Leute auf die Idee, Fotos oder Videos von anderen Personen zu machen?

mhm okay. So habe ich es tatsächlich noch nicht gesehen, aber ich vermute, dass die Aufnahmen nicht aus Interesse an den einzelnen Personen gemacht werden, sondern aus Interesse am Fanmarsch bzw. der Süd. Daher werden die Fotos entweder vermutlich gemacht, damit sie irgendwo gepostet werden können und sich der Fotograf profilieren kann oder als Erinnerung an diesen beeindruckenden Moment.

Das Umdrehen der Sachlage geschieht dann bei mir vermutlich, da ich keinen Wert auf mein Recht am eigenen Bild lege. Zumal ich wie gesagt, das Westfalenstadion als ungeeignet empfinde, um möglichst unentdeckt durchs Leben zu gehen - siehe z.B. Stadionordnung:

§4 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen

(1) Aufnahmen von Zuschauern bzw. Besuchern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der Club und der nach § 4 Abs. (2) jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Club sowie den nach § 4 Abs. (2) zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.


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