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Fanmarsch gegen PSG - und weil es letztens Thema war..... (BVB)

Scherben, Kiel, Montag, 06.05.2024, 12:51 (vor 13 Tagen) @ Weeman

Wobei die Persönlichkeitsrechte nur das Filmen einzelner Menschen verbieten. Die Persönlichkeitsrechte sind bei Gruppenaufnahmen von Versammlungen in der öffentlichkeit erst dann von belangen, wenn diese veröffentlicht werden. Das reine filmen ist legal.


Das Thema wurde hier ja auch schon ausgebreitet.

Aber welcher Trottel hat sich eigentlich diese Differenzierung mit dem Filmen vs. Veröffentlichen ausgedacht?
Wenn ich nicht gefilmt werden will sag ich der Person das und schreibe nicht erst einen Brief wenn ich die Aufnahme online gefunden hab.

Es kann sein, dass das etwas damit zu tun hat, in welcher Situation gefilmt wird. Insbesondere Versammlungen sind ja grundsätzlich zu dokumentieren erlaubt, und da kann es dann im Detail wirklich daran ankommen, wie gefilmt und veröffentlicht wird. Es gibt ja Gerichtsurteile, die sinngemäß besagen, dass man Leute natürlich zeigen darf, aber eben nicht so, dass sie erkennbar sind. (Das ist für mich aber dünnes Eis, und vermutlich wissen User hier auch genauer, ob das nur Einzelfallurteile sind und man das i.A. auch vor Gericht anders sieht.)

Davon getrennt ist allerdings die Situation, wenn du an keiner Versammlung teilnimmst. Da ist meist bereits die Aufnahme problematisch.


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