schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt? (Sonstiges)

AlanShoreHB, Dienstag, 16.01.2018, 09:44 (vor 2263 Tagen)

Zu allererst die (nicht nur im Internet) beliebte Einleitung: Ich frage für einen Freund, mit dem ich mich am Wochenende seit längerem mal wieder unterhalten habe.
Hier tummelt sich ja meiner Erfahrung nach ein hübscher Querschnitt der Gesellschaft und somit kann mir der ein oder andere ja vielleicht ein Feedback geben, ob ich bzw. mein Freund die Situation korrekt einschätzt, denn ehrlich gesagt wüsste ich nicht, wenn ich dahingehend befragen sollte.

Zur Erklärung:
Die (neue) rechtliche Situation:
Im April 2017 wurde das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, beschlossen. Seitdem darf eine Zeitarbeitsfirma (der Verleiher) seine Arbeitnehmer (die Zeitarbeiter) dem Entleiher nur noch für höchstens 18 Monate überlassen. Erst nach einer dreimonatigen Pause darf der Arbeitnehmer erneut im selben Unternehmen arbeiten.

Aktuelle Situation:
Mein Freund arbeitet seit 2011 als Fahrer und Fahrzeugpfleger für eine Zeitarbeitsfirma, die Arbeitskräfte an einen sehr bekannten Fahrzeugvermieter (Hinweis: klingt so ähnlich wie das englische Wort für "Sechs" und Europcar ist es nicht) verleihen.
Er ist Mitte 40, verheiratet, 2 Kinder, hat keine qualifizierte Berufsausbildung und ist mit dem schmalen, aber ausreichenden Gehalt seit 2011 für seine Verhältnisse sehr glücklich:
- Die Zeitarbeitsfirma zahlt über Mindestlohn (fast 10€/Stunde für eine Tätigkeit, deren Einarbeitung nur ca. 4 Stunden benötigt und die jedem komplett ungelernt möglich ist) und stets pünktlich.
- Überstunden sowie Feiertagszuschlag werden gezahlt.
- Die Stimmung in der Filiale ist gut, sowohl zwischen Fahrern als auch im Verhältnis zum Stamm-Personal des Entleihers.
- Urlaubstage und Krankheitstage werden korrekt be- und abgerechnet. Das ist wohl nicht selbstverständlich in der Zeitarbeits-Branche.

Das neue AÜG:
Da eine Zeitarbeitsfirma die Arbeitskräfte nur noch für 18 Monate an einen Kunden (Entleiher) verleihen darf, wäre im Oktober 2018 nach mehr als 7 Jahren Schluss für meinen Freund als Arbeitnehmer bei diesem Entleiher, also der Autovermietung. Er würde Kollegen und somit auch soziale Kontakte und einen geregelten Tagesablauf verlieren, ganz zu schweigen vom Arbeitsplatz und dem Gehalt.

Möglichkeiten:
Nach einer dreimonatigen Pause darf der Arbeitnehmer erneut im selben Unternehmen arbeiten. Bedeutet: Drei Monate Pause, vermutlich keine andere Arbeitsstelle, da sich der Verleiher quasi nur auf die Autovermietung als Kunden konzentriert. Ungewissheit, ob er den Arbeitsplatz nach drei Monaten wieder bekommt, da (wie oben erklärt) quasi absolut jeder diesen Job nach sehr kurzer Einarbeitung durchführen kann.

Ich verstehe, dass die Neuregelung des AÜG dafür sorgen soll, dass Arbeitskräfte in ein "richtiges" Arbeitsverhältnis" beim Entleiher übernommen werden sollen. Das mag auch funktionieren bei (gut) ausgebildeten Arbeitnehmern, die eine Tätigkeit ausüben, die nicht im Niedriglohnsektor liegt und deren Ausübung mehr als 4 Stunden Einarbeitung benötigt.
Für diese sog. niederen Tätigkeiten jedoch gibt es doch absolut keinen Anreiz für den Entleiher, diese (schlecht bzw. gar nicht ausgebildeten) Arbeitskräfte zu übernehmen: der Entleiher holt sich einfach "frische" Zeitarbeiter von der Zeitarbeitsfirma, arbeitet sie kurz ein, und alles geht wie gewohnt weiter.
Der bisher langjährige und zufriedene Arbeitnehmer jedoch verliert alles: Arbeit, Gehalt, soziale Kontakte, Umfeld, und fällt in ein Loch.

Schön natürlich auch, dass die besagte Autovermietung in der Öffentlichkeit immer als großer sozialer Player auftritt, die eigenen Mitarbeiter (sorry, sind ja nur Leiharbeiter) jedoch völlig in der Luft hängen lässt und dort keine soziale Verantwortung übernimmt, sondern alles dem Gewinn unterordnet.

Vermutlich kann man dieses Beispiel auch auf andere Sektoren übernehmen, in denen ungelernte Arbeitnehmer relativ simple Tätigkeiten ausüben.

Meine Frage:
Ist das wirklich so gewollt?
Wo ist der Sinn für den Arbeitnehmer oder die Gesellschaft in diesem konkreten Beispiel?

Tipp: Die Anstalt vom 16.5.2017

The_Possimpible, Mittwoch, 17.01.2018, 22:15 (vor 2262 Tagen) @ AlanShoreHB

Zu finden in der Mediathek des ZDF, das dürfte vieles recht gut erklären.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 16.01.2018, 20:21 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Ja, das ist so gewollt.
Ob es den Zweck erfüllt, ist fraglich.
Ich stehe Leiharbeit in der Form grundsätzlich kritisch gegenüber.
Es wäre sinnvoller die unsinnigen Scheinarbeitsregelungen für höhere Stundensätze zu lockern, um mehr Werksverträge und Dienstverträge zu ermöglichen.
Und wenn Leiharbeit nach einer gewissen Zeit an die Stammgehälter anzupassen.
Denn das Mittel soll Flexibilität ermöglichen, aber am Beispiel hier sieht man, dass es einfach ausgenutzt wird.

Außerdem: Wäre nach dem alten AÜG nicht nach 3 mal Verlängerung eh Schluss.
Momentan sollte es auch auf dem regulären Arbeitsmarkt genug Bedarf geben.
Hier in der Münchener Gegend werden Leute händeringend gesucht und das weitestgehend fest. Wenn man da durchgehend vorher gearbeitet hat, ist das kein großes Thema und über 10 Euro grinst man hier nur. Dafür kommt noch nicht einmal eine Putzfrau schwarz vorbei.
Man muss nur aus seiner Komfortzone.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

istar, Dienstag, 16.01.2018, 21:00 (vor 2263 Tagen) @ Lattenknaller

Hier in der Münchener Gegend werden Leute händeringend gesucht und das weitestgehend fest. Wenn man da durchgehend vorher gearbeitet hat, ist das kein großes Thema und über 10 Euro grinst man hier nur. Dafür kommt noch nicht einmal eine Putzfrau schwarz vorbei.
Man muss nur aus seiner Komfortzone.

Man mag in München über 10 Euro grinsen,aber man kann ja mal die Lebenshaltungskosten von Dortmund z. B. und München vergleichen.

Bei welcher Zahl hab ich die gleiche Kaufkraft? Das ist die spannende Frage.

Andere Frage ...

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 15:56 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Warum sind hier soviele der Meinung, dass das AÜG Blödsinn ist und der Arbeiter darunter leidet?

Gerade CDU/CSU/FDP finden das auch blöd, weil sie als Lobbyisten für Großunternehmen die Nachteile für ihre Klientel sehen.

Und alle SPD-Wähler meckern auf Schröder, dass er mit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes Anfang des Jahrtausends die Zeitarbeit und insb. diesen Niedriglohnsektor stärkte.

Und heute gehen klassische SPD-Wähler hin und finden das toll, weil doch so tolle und sichere Jobs dran hängen? Viele in diesen Jobs können davon keine Familie ernähren, müssen aufstocken etc. Für mehr als die Grundrente wird es auch später nicht reichen usw. Das sind Fakten. Die Jobs sind prekär.

Andere Frage ...

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 16.01.2018, 17:28 (vor 2263 Tagen) @ Taifun

Ich bezweifle, dass das neue AÜG das bewirkt, wofür es gemacht wurde. Dies bezweifle ich aber eigentlich nur durch die Aussagen meines Kollegen und eben der Anstalt.

Bei mir kommt hinzu, dass wir jetzt auf einmal auch damit zu tun haben. Arbeiten in der Baubeanche und mussten, weil eine Arbeitnehmerin dauerhaft vor Ort arbeiten muss, auch ne Ausleihe organisieren. Soweit so problemlos. Nur wird die Bauzeit die mögliche Ausleihzeit überschreiten. Und da bei diesem Projekt es nicht sinnvoll ist zwischendurch die Person zu tauschen und wir nicht die Bezüge eines Netzverwalters leisten können, muss sie wohl kurzzeitig vom Auftraggeber angestellt werden. Gibt angenehmeres.
Da wäre eine Ausnahme für hochqualifizierte Arbeitnehmer o.Ä. sinnvoll gewesen.

Andere Frage ...

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 17:44 (vor 2263 Tagen) @ Weeman

Das Szenario durchblicke ich gerade nicht, aber: Ja, solche Probleme sind denkbar.

Aber: Sicher, dass die Dame eine Festanstellung gar nicht mag?

Und wieso könnt ihr die Bezüge eines Netzverwalters nicht leisten? Geiz? Irgendwer zahlt doch das Gehalt in jedem Fall, wenn die Person im Projekt gebraucht wird.

P.S. keine Ahnung was ein Netzverwalter ist.

Andere Frage ...

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 16.01.2018, 17:56 (vor 2263 Tagen) @ Taifun
bearbeitet von Weeman, Dienstag, 16.01.2018, 18:00

Doch sie mag ne Festanstellung. Aber die hat sie ja bei uns. Wir haben noch nie jemanden verliehen. Sind aber aufgrund der auftragsstruktur jetzt dazu gezwungen.

Die verwalten quasi die Stromnetze in Westdeutschland. Die bezahlen z. B. Alle Zahnarzt kosten ab Einstellungstag und noch andere Späße. Das müssten wir auch ermöglichen um sie länger verleihen zu können. Da wir das nicht können, gibt es quasi keine andere Wahl als kurzzeitig den Arbeitgeber zu wechseln.

Edit: bin gerade unterwegs. Deswegen alles undeutlich. Fragen beantworte ich gerne später.

Andere Frage ...

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 18:31 (vor 2263 Tagen) @ Weeman

Müssen wir nicht vertiefen.

a) Kein Gesetz ist vollkommen, jedes kann nur ein Schritt in eine Richtung sein.

b) Das Szenario verstehe ich nicht. Aber scheinbar macht ihr keine Projektarbeit. Damit wäre das Problem nicht vorhanden. Am Ende werdet ihr stundenweise bezahlt "Time & Material". Und das ist Zeitarbeit. Wie auch bei uns teilweise im IT-Consulting, aber wir versuchen verstärkt Projekte zu bekommen.

Andere Frage ...

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 16.01.2018, 20:30 (vor 2263 Tagen) @ Taifun

Müssen wir nicht vertiefen.

a) Kein Gesetz ist vollkommen, jedes kann nur ein Schritt in eine Richtung sein.

Vollkommen richtig. Kritik hilft dann dabei, den nächsten Schritt zu machen.
Wobei eben der Freund, der ca. 250 Seiten zu diesem Gesetz geschrieben hat, doch extreme Zweifel daran hat.

b) Das Szenario verstehe ich nicht.

Ist auch nicht so einfach. Es ist aber definitiv so.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

UBB, Dienstag, 16.01.2018, 15:11 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Persönlich sehe ich auch eher schwarz für deinen Kollegen. Das einzige wozu ich raten würde ist

1: Mit dem Niederlassungsleiter sprechen, damit dieser dem Zeitarbeitsunternehmen mitteilt, dass er deinen Freund unbedingt wieder haben möchte. Zeitarbeitsfirmen stehen auf Mitarbeiter mit denen sie keine Probleme haben.

2: Ggf. Urlaub aufsparen um diese in der 3 Monatsfrist zu nehmen.

Ansonsten keine Ahnung...

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

AlanShoreHB, Dienstag, 16.01.2018, 14:38 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB
bearbeitet von Erfolgsfan, Dienstag, 16.01.2018, 14:47

Zu allererst die (nicht nur im Internet) beliebte Einleitung: Ich frage für einen Freund, mit dem ich mich am Wochenende seit längerem mal wieder unterhalten habe.
Hier tummelt sich ja meiner Erfahrung nach ein hübscher Querschnitt der Gesellschaft und somit kann mir der ein oder andere ja vielleicht ein Feedback geben, ob ich bzw. mein Freund die Situation korrekt einschätzt, denn ehrlich gesagt wüsste ich nicht, wenn ich dahingehend befragen sollte.

Zur Erklärung:
Die (neue) rechtliche Situation:
Im April 2017 wurde das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, beschlossen. Seitdem darf eine Zeitarbeitsfirma (der Verleiher) seine Arbeitnehmer (die Zeitarbeiter) dem Entleiher nur noch für höchstens 18 Monate überlassen. Erst nach einer dreimonatigen Pause darf der Arbeitnehmer erneut im selben Unternehmen arbeiten.

Zur Erklärung:
Die alte rechtliche Situation:
Das AÜG ist am 11.10.1972 in Kraft getreten. Die Höchstüberlassungsdauer betrug zunächst 3 Monate, wurde bis 2002 kontinuierlich angehoben (auf dann 24 Monate).

Durch das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ("Hartz I") ist dann die Höchstüberlassungsdauer weggefallen.

Weiterhin geopfert wurden Regelungen zum Equal Treatment, die nun durch tarifvertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden konnten.

Das Jobwunder Zeitarbeit schlug sich dann nahezu in einer Verdopplung der Beschäftigtenzahlen zwischen 2003 und 2010 nieder. Insbesondere im Bereich der Helfertätigkeiten führte dies allerdings auch zu einer enormen Lohndiskrepanz zwischen Beschäftigten der Zeitarbeitsfirmen sowie der Stammbelegschaft.

Das sollte man im Blick haben, wenn man die Neuregelungen kritisch betrachtet.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

AlanShoreHB, Dienstag, 16.01.2018, 14:52 (vor 2263 Tagen) @ Erfolgsfan

Absolut, und ich kann die Intention der Neuregelung ja theoretisch durchaus nachvollziehen.
Nun hat mein Freund vermutlich einfach "nur" das persönliche Pech, ausgerechnet zu Zeiten der Neuregelung in diese Situation geraten zu sein, die sich in den kommenden Monaten/Jahren ggf. (für dann betroffene Arbeitnehmer) normalisieren wird, auch wenn er seinen langjährigen Arbeitsplatz verliert.
Ich habe Verständnis dafür, dass er nur seine Situation sieht und nicht sagt: "Okay, ich verliere vielleicht meinen Arbeitsplatz, aber langfristig werden es sich die Unternehmen bestimmt anders überlegen und Arbeitnehmer wieder direkt einstellen."

Wie beschrieben: 6t wird nicht davon abweichen (müssen), ungelerntes Fahr- und Pflegepersonal über (dieselbe) Zeitarbeitsfirmen einzustellen, da die Aufgaben verhältnismäßig schnell und ohne Ausbildung oder langfristiges Anlernen von anderen Arbeitnehmern übernommen werden können.
Weitere Vorteile für 6t wurden ebenfalls schon genannt: kein Risiko bei Urlaub, Krankheit oder bzgl. Organisation der Schichten usw.

Genau deshalb dieser Thread: das Unternehmen, das sich nun eigentlich aufgrund der neuen Gesetzeslage bzgl. Arbeitnehmern neu aufstellen sollte, wird nichts verändern, während der einzelne Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert und vor einer ungewissen Zukunft steht.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 16:01 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Das betrifft im übrigen alle Bereiche. Auch das Consulting in der IT ist betroffen. Hier sind die Unternehmen auch vorsichtig, was den Einsatz oberhalb von 18 Monaten angeht. Dadurch haben wir schon Kunden verloren, weil wir keinen adäquaten Ersatz hatten. Den Mitarbeiter konnten wir problemlos anders einsetzen.

Bei uns könnten sich auch Freelancer einklagen, da bin ich mir sicher. Wird also bei uns auch kritisch gesehen. Und in einem Bereich in dem es mehr Jobs als Bewerber gibt, sind die Änderungen am AUG auch kontraproduktiv, weil 18 Monate im IT-Bereich gar nix sind (Einarbeitung 6-12 Monate) und der Arbeitnehmer keinen besonderen Schutz braucht. Die wenigsten denken bei IT-Consulting an Zeitarbeit und prekäre Entlohnung.

Die Änderungen mögen nicht für jeden richtig sein, es ist aber richtig, dass viel getan wird um das Thema Zeitarbeit einfacher Arbeiter einzudämmen.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

AlanShoreHB, Dienstag, 16.01.2018, 15:23 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Genau deshalb dieser Thread: das Unternehmen, das sich nun eigentlich aufgrund der neuen Gesetzeslage bzgl. Arbeitnehmern neu aufstellen sollte, wird nichts verändern, während der einzelne Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert und vor einer ungewissen Zukunft steht.

Meine Hoffnung ist, dass durch die Verhinderung dauerhafter Leiharbeit Unternehmen vom dauerhaften Einsatz abrücken. Ich persönlich habe Erfahrung in der Arbeitsvermittlung und erkenne durchaus auch Tendenzen, dass Unternehmen zuverlässige und gute Mitarbeiter gerne halten.

Sofern der große Autovermietungskonzern lieber etliche unterschiedliche Mitarbeiter nimmt, die nicht so gut arbeiten, zu spät kommen, häufiger krank sind und diese immer wieder austauscht, sollen sie es halt tun.

Meines Erachtens spielt der demographische Wandel deinem Freund in die Karten, auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Zuwanderung auf die Arbeitsplätze für weniger gut qualifizierte Beschäftigte. Trotz aller Automatisierung und Digitalisierung wird es auch immer Mitarbeiter geben, die bestimmte Produktionsschritte (oder Dienstleistungen) manuell erledigen.

Kurzfristig kann er natürlich den Job verlieren - ich denke jedoch (und drücke ihm die Daumen), dass er einen Arbeitgeber findet, der seine Qualitäten zu schätzen weiß und ihn dann auch dauerhaft an sich binden möchte.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

virz3, Oberhausen, Dienstag, 16.01.2018, 14:22 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Ohne jetzt konkret auf deine Frage einzugehen - wäre es nicht nach 7 Jahren sinnvoll für das Unternehmen "Sechs", deinen Freund selbst einzustellen? Soweit ich weiss verdient eine Zeitarbeitsfirma mit jedem entliehenen Arbeitnehmer Geld, weshalb die Frage aus meiner Sicht durchaus berechtigt ist.

Auch ich war mal über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt und sollte dann vom leihenden Unternehmen aus nicht weiter beschäftigt werden, weil ich denen zu teuer war. Nach einem klärenden Gespräch mit dem Unternehmen konnten wir uns darauf einigen, dass ich fest eingestellt werde, mit für mich sogar noch besseren Konditionen. Das einzige Hindernis war die "Überlassungsprovision", die an die Zeitarbeitsfirma gezahlt werden sollte. Diese wurde aber kurzerhand gestrichen.

Ein klärendes und offenes Gespräch könnte meines Erachtens nach Abhilfe schaffen. Wenn jmd. 7 Jahre bei ein und dem selben Unternehmen beschäftigt ist, sollte ein Interesse seiten "Sechs" bestehen, denn offenbar leistet dein Freund ja gute Arbeit.

Überlassungsprovision?

istar, Dienstag, 16.01.2018, 15:36 (vor 2263 Tagen) @ virz3

Wieso bloß ist mir da sofort Aubameyang eingefallen? -;))

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 12:52 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Gerade deswegen ist das AÜG gut, gerade für ihn. Erstmal seltsam, ist aber so.

Es soll unattraktiver werden für die Arbeitgeber und für die Kunden. Insb. auch in Fällen wie diesem, wo eine Leiharbeitsfirma nur für einen Kunden arbeitet. Die Leiharbeit muss reduziert werden, wir haben davon zuviel und das mündet immer in Gefahren.

Und wo ist das Problem? Er hat bei der Zeitarbeitsfirma einen festen Vertrag. Auf den sollte er bestehen, der sichert ihm sein Einkommen, oberhalb vom Mindestlohn wie ich es lese. Es gibt keinen Kündigunsgrund. Einer Kündigung sollte er sofort widersprechen.

Einem Widerspruch zur Kündigung könnte ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung folgen. Bei der Zeit sollte das mindestens ein halbes Jahresgehalt sein, eher mehr, da vor einem Arbeitsgericht eine Kündigung keine Wirkung hätte. Hier geht auch das Alter und der Familienstand mit rein.

Im dem Fall auch das Arbeitsamt aufsuchen und prüfen ob die Leiharbeit angemeldet ist. Wenn nicht -> einklagen, weil das Recht auf einen festen Arbeitsplatz beim Entleiher besteht. Unbedingt einen Anwalt kontaktieren, auch in dem Bereich werden Fehler gemacht.

Beim Entleiher fest angestellt wäre auch der Kündigungsschutz größer.

Deutschland muss wissen was es will. Überall wird geschrieben, dass zuviele gering entlohnte Beschäftigungen existieren, von denen man nicht leben kann. Das AÜG versucht hier eine Lücke zu schließen und Unternehmen in ihre soziale Verantwortung zu zwingen.

Der Betriebsrat von Sixt kann hier dann auch wichtig werden, wenn Sixt nach einer zwangsweise Übernahme dann einen Kündigungsgrund sucht. Aktuell kann der Betriebsrat hier wohl nicht helfen, er muss nur über den Einsatz informiert sein.


P.S. Wie Olli Kahn -> Da muss man dann Eier haben. Aber das ist so.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

AlanShoreHB, Dienstag, 16.01.2018, 13:01 (vor 2263 Tagen) @ Taifun


Der Betriebsrat von Sixt kann hier dann auch wichtig werden, wenn Sixt nach einer zwangsweise Übernahme dann einen Kündigungsgrund sucht. Aktuell kann der Betriebsrat hier wohl nicht helfen, er muss nur über den Einsatz informiert sein.

Betriebsrat bei Sixt. Der war gut. ;) Wird dort seit Jahren blockiert und Filialen, in denen sich Mitarbeiter darum bemühen, werden kurzfristig geschlossen und kurze Zeit später mit anderen Mitarbeitern wieder eröffnet.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

markus, Mittwoch, 17.01.2018, 17:17 (vor 2262 Tagen) @ AlanShoreHB

Betriebsrat bei Sixt. Der war gut. ;) Wird dort seit Jahren blockiert

Das wäre eine Straftat gem. § 119 BetrVG. Ist dem Niederlassungsleiter das bewusst? Will man ernsthaft für ein solches Unternehmen überhaupt tätig sein? Wenn ja, warum organisiert sich dein Kollege nicht mit den anderen Kollegen in einer Gewerkschaft und lässt mit Unterstützung der Gewerkschaft einen Wahlvorstand bilden, der eine Betriebsratswahl einleitet? Ggf. auch mal die Presse informieren, wenn das Unternehmen weiterhin Betriebsräte blockiert. Das sind Möglichkeit, sich gegen solch dubiose Vorgehensweisen erfolgreich zu wehren.

Dass Arbeitnehmerüberlassung genauso wie befristete Arbeitsverträge engen Grenzen unterliegen, liegt daran, dass in Deutschland ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen der sozialpolitische Normalfall ist. Das gilt auch für einfache Tätigkeiten. Hierzu bedarf es klar formulierte Gesetze. Von daher ist das neue AÜG genauso wie das TzBfG durchaus sinnvoll.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

markus, Mittwoch, 17.01.2018, 17:57 (vor 2262 Tagen) @ markus

Betriebsrat bei Sixt. Der war gut. ;) Wird dort seit Jahren blockiert


Das wäre eine Straftat gem. § 119 BetrVG. Ist dem Niederlassungsleiter das bewusst? Will man ernsthaft für ein solches Unternehmen überhaupt tätig sein? Wenn ja, warum organisiert sich dein Kollege nicht mit den anderen Kollegen in einer Gewerkschaft und lässt mit Unterstützung der Gewerkschaft einen Wahlvorstand bilden, der eine Betriebsratswahl einleitet? Ggf. auch mal die Presse informieren, wenn das Unternehmen weiterhin Betriebsräte blockiert. Das sind Möglichkeit, sich gegen solch dubiose Vorgehensweisen erfolgreich zu wehren.


Gegenfrage: Warum hat Sixt bis heute keine Betriebsräte obwohl sie schon dutzend mal deswegen verklagt wurden? Weil Sixt die besseren Anwälte hat.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

AlanShoreHB, Mittwoch, 17.01.2018, 19:35 (vor 2262 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von AlanShoreHB, Mittwoch, 17.01.2018, 19:41

Jepp. Eben.
Das geht dann auch nicht vom Filialleiter aus (der einen Betriebsrat vermutlich sogar unterstützen würde), das kommt von ganz oben.
Der Herr 6t hat ne dicke Haut und klagt und verklagt gerne. Wenn er verliert, geht er eben in Berufung oder es gibt außergerichtliche Absprachen mit der Gegenseite, so dass es (bisher) nie zu Urteilen kommt. Money talks, auch in Deutschland. Als wenn nicht (wie beschrieben) schon verschiedene Filialen oder sogar das Callcenter in Rostock versucht hätte, einen Betriebsrat zu gründen. Ergebnis: Filiale dicht, Drohungen seitens Chefetage, fristlose Kündigung, Einschüchterung. Kann man alles z.B. googlen.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

markus, Mittwoch, 17.01.2018, 22:33 (vor 2262 Tagen) @ AlanShoreHB

Der Herr 6t hat ne dicke Haut und klagt und verklagt gerne. Wenn er verliert, geht er eben in Berufung oder es gibt außergerichtliche Absprachen mit der Gegenseite, so dass es (bisher) nie zu Urteilen kommt. Money talks, auch in Deutschland.

Außergerichtliche Absprachen funktionieren ja nur beiderseitig. Wenn man wirklich will, kann man eine Angelegenheit bis zum Bundesarbeitsgericht bringen. Und das gäbe u.U. eine gewaltige Klatsche für Sixt und einen massiven Imageschaden. Sicher benötigt man dafür auch Nerven über einen langen Zeitraum.

Ich denke für deinen Kumpel ist es das beste, dass dort nach 18 Monaten Feierabend ist. Er wird seit 7 Jahren ausgenutzt und hat jeden Tag die Ungewissheit, wie lange er noch bleiben darf.
Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren deutlich gebessert. Es gibt andere seriöse Unternehmen, die feste Mitarbeiter einstellen. Schlechter kann es doch nun wirklich nicht werden.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

AlanShoreHB, Donnerstag, 18.01.2018, 13:02 (vor 2261 Tagen) @ markus

Ich denke für deinen Kumpel ist es das beste, dass dort nach 18 Monaten Feierabend ist. Er wird seit 7 Jahren ausgenutzt und hat jeden Tag die Ungewissheit, wie lange er noch bleiben darf.
Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren deutlich gebessert. Es gibt andere seriöse Unternehmen, die feste Mitarbeiter einstellen. Schlechter kann es doch nun wirklich nicht werden.

Das sieht mein Kumpel halt (aus im ersten Post von mir genannten Gründen) anders: Er hat vorher massiv schlechtere Erfahrungen mit Arbeitgebern und Kollegen gemacht, wurde schlecht bzw. gar nicht bezahlt, hatte miese Kollegen und wurde tatsächlich um seinen Lohn gebracht. Darunter war auch schon eine andere Zeitarbeitsfirma. Klar, da konnte es für ihn nur besser werden und jetzt hat er seit 7 Jahren ein verlässliches Einkommen. Er kann sich drauf verlassen, dass er das Geld jeden Monat pünktlich bekommt. Er hat vernünftige Kollegen und einen fairen Chef, der sich nicht nur für die Zahlen seiner Filialen im Rahmen des Großkonzerns interessiert, sondern fair mit allen Mitarbeitern umgehen will, vom ungelernten Fahrer bis zum Regionalleiter. Er bekommt Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Nach all den vorigen Erfahrungen ist das (ja, auf niedrigem (Lohn-) Niveau) so etwas wie das Paradies für ihn. ¯\_(ツ)_/¯

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

AlanShoreHB, Donnerstag, 18.01.2018, 12:11 (vor 2261 Tagen) @ markus


Außergerichtliche Absprachen funktionieren ja nur beiderseitig. Wenn man wirklich will, kann man eine Angelegenheit bis zum Bundesarbeitsgericht bringen. Und das gäbe u.U. eine gewaltige Klatsche für Sixt und einen massiven Imageschaden. Sicher benötigt man dafür auch Nerven über einen langen Zeitraum.

Klar, man kann das durchziehen. Hast du aber Familie und ein "normales" Leben und kein sechs- bis siebenstelliges Erbe in der Hinterhand, wirst du es dir sicherlich 3x überlegen, ob du das (vermutlich nicht einmal schlechte) Vergleichsangebot annimmst, oder ob du dir den Stress und das Mobbing antust, wenn du einen Rechtsstreit komplett durchziehst.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 15:25 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Kann man nicht wissen. Aber ja, ist denen zuzutrauen.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 16.01.2018, 11:57 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Das neue AÜG ist nur mies.
Das sagt die Anstalt, ein Freund der seine Dissertation darüber geschrieben hat und ich nach meinen bisherigen Erfahrungen damit.

Ein weiterer Grund warum wir hoffen sollten, dass die Karriere von A. Nahles ihren Zenit schon überschritten hat.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

eteran, Dienstag, 16.01.2018, 11:43 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Das ist doch genau einer der Fälle denen man mit der Regelung entgegenwirken möchte. Das Unternehmen umgeht jeglichen Kündigungsschutz und soziale Verantwortung indem es sich dauerhaft Leiharbeiter einkauft. Davon profitieren die Leiharbeitsfirma und der Autoverleiher aber dein Kumpel bezahlt dafür mit fehlender Jobsicherheit und geringerem Einkommen.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

UBB, Dienstag, 16.01.2018, 11:59 (vor 2263 Tagen) @ eteran

Das mit der jobsicherheit geht in diesem Fall ja nach hinten los...Die 3 Monate Pause übersteht er auch nur, wenn er in dieser Zeit weitervermittelt werden kann

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

eteran, Dienstag, 16.01.2018, 15:34 (vor 2263 Tagen) @ UBB

Geht aber nur nach hinten los weil die Regelung vorher von Seiten der Unternehmen ausgenutzt wurde.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 12:35 (vor 2263 Tagen) @ UBB

Warum? Er hat einen Arbeitsvertrag und ob er weitervermittelt ist oder nicht -> Problem seines Arbeitgebers, der jahrelang viel Geld mit ihm verdient hat.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

UBB, Dienstag, 16.01.2018, 14:58 (vor 2263 Tagen) @ Taifun

Was heißt Geld verdient? Es kommt auf den Stundensatz an, den die Zeitarbeitsfirma der anderen Firma berechnet.

Ich persönlich sehe Zeitarbeitsfirmen in einem gewissen Maße (nicht unbedingt 7 Jahre) als nicht so kritisch an. Gerade im ungelernten Bereich, aber auch gelernte Berufe, bekommen oftmals Personen einen Arbeitsplatz, die sonst kein Schwein eingestellt hätte.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 15:46 (vor 2263 Tagen) @ UBB

Was heißt Geld verdient? Es kommt auf den Stundensatz an, den die Zeitarbeitsfirma der anderen Firma berechnet.

Glaubst du die haben Verlust gemacht?

Ich persönlich sehe Zeitarbeitsfirmen in einem gewissen Maße (nicht unbedingt 7 Jahre) als nicht so kritisch an. Gerade im ungelernten Bereich, aber auch gelernte Berufe, bekommen oftmals Personen einen Arbeitsplatz, die sonst kein Schwein eingestellt hätte.

Die Leute werden gebraucht. Und hier geht es für den Entleiher darum, sich um alles "soziale" nicht kümmern zu müssen, seine offiziellen Personalkosten zu drücken, um auch an der Börse besser dazustehen. Auch der Kündigungsprozeß ist einfacher, a) weil es keinen Grund braucht und b) weil kein Betriebsrat (sofern vorhanden) angehört werden muss.

Für die Zeitarbeitsfirma ist dann eine endgültige Kündigung auch eher möglich, da mit "kein Auftrag" argumentiert werden könnte. Das ist allerdings problematisch, da "kein Auftrag" so einfach kein Kündigungsgrund ist. Das ist ein betriebswirtschaftliches Risiko, dass nicht auf den Arbeitnehmer übertragen werden kann, es sei denn die Existenz des Unternehmens steht auf dem Spiel.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

UBB, Dienstag, 16.01.2018, 17:21 (vor 2263 Tagen) @ Taifun

Nochmals. Es mag sein, dass die Leute gebraucht werden. Die Frage ist natürlich dann, wie viele dann tatsächlich, ohne Zeitarbeit.

Natürlich wälzt das Unternehmen die sozialen Kosten, Risiko etc. auf die Zeitarbeit ab. Dafür zahlen sie ja auch. Selbstverständlich bleibt im 1 Step etwas für die Zeitarbeitsfirma übrig. Zu rosig sollte man das aber nicht betrachten. Schließlich haben die ja das oben genannte Risiko. Und gerade im ungelernten Bereich sind einige Pappnasen unterwegs. (Krankenschein, nicht erscheinen etc.)

Aber wie ich bereits gesagt habe. Für viele Personen ist Zeitarbeit die einzige Chance wieder Fuß zu fassen, da sie sonst kein mensch einstellen würde.

Fakt dürfte auch sein, sollte keine Arbeit da sein, wird er eine Kündigung bekommen oder glaubst du die geben ihm 3 Monate bezahlten Urlaub?

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 17:34 (vor 2263 Tagen) @ UBB

Fakt dürfte auch sein, sollte keine Arbeit da sein, wird er eine Kündigung bekommen oder glaubst du die geben ihm 3 Monate bezahlten Urlaub?

Das müssen wir im Software-Consulting auch machen. Es gibt keinen einfachen Kündigungsgrund. Und 3 Monate ist keine Zeitspanne.

Aber gerade deswegen muss die Zeitarbeit stärker eingeschränkt werden. Und es werden in diesem Fall "fast 10 Euro" bezahlt. Das ist deutlich unter dem was von vielen als menschenwürdiger Mindestlohn gesehen wird, von dem man leben kann. D.h. auch, dass hier je nach Familiensituation ein Aufstocken dazu kommt.

Und: Zeitarbeit bedeutet einen erheblichen Stress aufgrund der unsicheren Situation. Das ist selbst bei hoch bezahlten Zeitarbeitern so, weil die Arbeit schnell weg sein kann, da hilft es auch nicht, wenn der Job noch da ist. Daher ist es richtig, dass einzuschränken.

Zeitarbeit wie in diesem Fall ist Ausbeutung.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

UBB, Mittwoch, 17.01.2018, 09:07 (vor 2262 Tagen) @ Taifun

Naja, den einzigen Stress die die Ausgangsperson nun hat, ist das sie vermutlich bald ohne Job ist, dank diesem Gesetz.

Zum großen Teil bin ich ja auf deiner Seite allerdings muss man festhalten, dass man hier einen zufriedenen Menschen in eine beschissene Situation bringt.

Hör mir auf mit Software-Consulting etc. Mehr Schein-selbstständige als man gucken kann...

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Mittwoch, 17.01.2018, 17:03 (vor 2262 Tagen) @ UBB

Zufrieden? Mit einem mies bezahlten Job? Aber dann morgen zur Urne rennen, SPD wählen und hoffen, dass die SPD endlich etwas für ihn tut. Krass, oder?

Wer in diesem Land hart arbeiten will und kann wird immer einen Job in dem Bereich bekommen.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

UBB, Donnerstag, 18.01.2018, 09:09 (vor 2261 Tagen) @ Taifun

In seinem Ausgangspost hat er ja davon geredet, dass er zufrieden ist mit seinem Job/Bezahlung. ich persönlich käme nicht annähernd mit dem Geld hin :-(

Ich denke auch, dass die 7 Jahre sich für einen neuen Job gut lesen und er was neues finden sollte...

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

DemGünterseinFrisör, Dienstag, 16.01.2018, 21:24 (vor 2263 Tagen) @ Taifun

Fakt dürfte auch sein, sollte keine Arbeit da sein, wird er eine Kündigung bekommen oder glaubst du die geben ihm 3 Monate bezahlten Urlaub?


Das müssen wir im Software-Consulting auch machen. Es gibt keinen einfachen Kündigungsgrund. Und 3 Monate ist keine Zeitspanne.

Ich bin sogar eigentlich bei Dir - die Frage ist aber, mit wie viel Marge die bei Zeitarbeit von Hilfstätigkeiten wirklich verdienen...Fraglich, ob das vergleichbar mit der Marge im IT-Consulting ist (und wag es zu bezweifeln, komme auch aus der Branche IT Software Consulting).

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

FullHD, Mittwoch, 17.01.2018, 00:54 (vor 2262 Tagen) @ DemGünterseinFrisör

Also ich weiß von zumindest einer Firma, dass dort für Zeitarbeitsjobs in der Produktion 8,50€ gezahlt wurden und dem Unternehmen pro Stunde 50€ für den Leiharbeiter in Rechnung gestellt wurden. Da wird also auch nach Sozialabgaben und Verwaltungskosten noch der eine oder andere € hängen bleiben.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

DemGünterseinFrisör, Mittwoch, 17.01.2018, 01:20 (vor 2262 Tagen) @ FullHD

ok, das wäre sicherlich ein profitables Verhältnis - wie gesagt kenne die Preise in dem Bereich nicht

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Mittwoch, 17.01.2018, 00:09 (vor 2262 Tagen) @ DemGünterseinFrisör

Ich möchte drauf wetten, dass die über 20 Euro/h liegen. Wahrscheinlich deutlich höher.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

DemGünterseinFrisör, Mittwoch, 17.01.2018, 01:22 (vor 2262 Tagen) @ Taifun

über 20 müssen sie sicherlich auch liegen...wie gesagt, muss man sich angucken...die oben genannten 50/h wären sicherlich genug um fair anzustellen und jemanden nicht zu feuern...wären - je nach Management...

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

FullHD, Mittwoch, 17.01.2018, 02:28 (vor 2262 Tagen) @ DemGünterseinFrisör

Ist eben die Frage ob es sich wirklich lohnt, bzw genug einsparen würde um die Flexibilität zu verlieren.
Bei einem Festangestellten hast du ihn dann eben auch an der Backe, wenn du garnicht genug Aufträge hast.
Hinzu kommen dann eben auch noch Kosten, wenn es zb um Urlaub oder Krankheit geht. Bezahlung nach Tarif und nicht nur Mindestlohn...
Kann also auch langfristig besser für ein Unternehmen sein, wenn Leiharbeiter, anstelle von festen AN beschäftigt werden, dass das nicht der eigentliche ursprüngliche Sinn von Leiharbeit war steht ja auf einem anderen Blatt.
Warum es möglich ist, dass Jemand 7Jahre an ein und die selbe Stelle als Leiharbeiter "verramscht" wird müsste man mal die Politik fragen. Das macht dann ja eher den Eindruck wie bei "Scheinselbstständigkeit" und nicht der Einführungsgrund Sinn Leiharbeit, dass da kurzfristige Auftragsspitzen über dieses Fremdpersonal aufgefangen werden.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Mittwoch, 17.01.2018, 17:02 (vor 2262 Tagen) @ FullHD

Gerade langfristig kann das nicht günstiger sein.

Die Kosten für Krankheit, Urlaub etc. muss der Entleiher trotzdem tragen. Zwar indirekt, aber der Verleiher macht im Schnitt keinen Verlust, also muss der Entleiher die Kosten tragen.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Garum, Bornum am Harz, Mittwoch, 17.01.2018, 08:54 (vor 2262 Tagen) @ FullHD

Ist eben die Frage ob es sich wirklich lohnt, bzw genug einsparen würde um die Flexibilität zu verlieren.
Bei einem Festangestellten hast du ihn dann eben auch an der Backe, wenn du garnicht genug Aufträge hast.
Hinzu kommen dann eben auch noch Kosten, wenn es zb um Urlaub oder Krankheit geht. Bezahlung nach Tarif und nicht nur Mindestlohn...
Kann also auch langfristig besser für ein Unternehmen sein, wenn Leiharbeiter, anstelle von festen AN beschäftigt werden, dass das nicht der eigentliche ursprüngliche Sinn von Leiharbeit war steht ja auf einem anderen Blatt.
Warum es möglich ist, dass Jemand 7Jahre an ein und die selbe Stelle als Leiharbeiter "verramscht" wird müsste man mal die Politik fragen. Das macht dann ja eher den Eindruck wie bei "Scheinselbstständigkeit" und nicht der Einführungsgrund Sinn Leiharbeit, dass da kurzfristige Auftragsspitzen über dieses Fremdpersonal aufgefangen werden.

Es gibt aber auch noch die Möglichkeit erst jemand befristet einzustellen. Davon wird viel zu wenig gebrauch gemacht.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

istar, Dienstag, 16.01.2018, 14:12 (vor 2263 Tagen) @ Taifun
bearbeitet von istar, Dienstag, 16.01.2018, 14:22

Warum? Er hat einen Arbeitsvertrag und ob er weitervermittelt ist oder nicht -> Problem seines Arbeitgebers, der jahrelang viel Geld mit ihm verdient hat.

Wenn seine Zeitarbeitsfirma nichts mehr für ihn hat,wird sie ihm kündigen, evtl.
ein paar Euro Abfindung zahlen und der Kollege kann dann sehen,wo er bleibt.

So sieht die Realität aus.

Edit: oder er wird anschließend an Arbeitsplätzen eingesetzt, die wenig Spaß machen,sei es nur, weil sie weit weg sind oder ungünstige Arbeitszeiten haben.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 15:50 (vor 2263 Tagen) @ istar

Warum? Er hat einen Arbeitsvertrag und ob er weitervermittelt ist oder nicht -> Problem seines Arbeitgebers, der jahrelang viel Geld mit ihm verdient hat.


Wenn seine Zeitarbeitsfirma nichts mehr für ihn hat,wird sie ihm kündigen, evtl.
ein paar Euro Abfindung zahlen und der Kollege kann dann sehen,wo er bleibt.

So sieht die Realität aus.

Edit: oder er wird anschließend an Arbeitsplätzen eingesetzt, die wenig Spaß machen,sei es nur, weil sie weit weg sind oder ungünstige Arbeitszeiten haben.

Letzteres hängt vom Arbeitsvertrag ab. Und dann ist das so. Ich könnte auch morgen 500km entfernt eingesetzt werden. Aber ich verdiene auch x-mal soviel (und würde mir einen neuen Job suchen, aber das ist nicht so einfach).

Einfach kündigen wegen "keine Arbeit" geht nicht. Das betriebswirtschaftliche Risiko liegt beim Arbeitgeber und kann erst dann Auswirkungen auf den Arbeitnehmer haben, wenn die Firma in Gefahr gerät. Wir haben einen hohen Kündigungsschutz in Deutschland und Richter die konsequent auf Seite des Arbeitnehmers stehen. Arbeitsgerichte sind selten Freunde von Arbeitgebern.

Auch Zeitarbeitskräfte in Zeitarbeitsfirmen haben Rechte. Auch wenn das den Chef stören mag. Aber keine Zeitarbeitsfirma will parallel dutzende Klagen haben.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

istar, Dienstag, 16.01.2018, 17:39 (vor 2263 Tagen) @ Taifun

Das stimmt so nicht. Ein Arbeitgeber kann betriebsbedingt kündigen,wenn der Arbeitsplatz schlicht wegfällt.Da muß nicht erst der Konkurs drohen.

Er darf eben nur nicht die Möglichkeit haben, den Arbeitnehmer woanders einsetzen zu können.
Heisst, bevor er kündigt, muss er prüfen, ob der AN nicht woanders beschäftigt werden kann.
Ansonsten bleibt noch die Sozialauswahl.Falls die fehlerhaft war,könnte eine Kündigungsschutzklage noch Erfolg haben.

Und das Arbeitsrichter oder überhaupt Richter "Freunde" einer Partei sind,will ich nicht hoffen,die sollen Recht sprechen und fertig.

Die meisten Arbeitsgerichtsprozesse werden übrigens gar nicht erst eröffnet, weil man sich vorher vergleicht.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 17:49 (vor 2263 Tagen) @ istar

Das stimmt so nicht. Ein Arbeitgeber kann betriebsbedingt kündigen,wenn der Arbeitsplatz schlicht wegfällt.Da muß nicht erst der Konkurs drohen.

Er darf eben nur nicht die Möglichkeit haben, den Arbeitnehmer woanders einsetzen zu können.
Heisst, bevor er kündigt, muss er prüfen, ob der AN nicht woanders beschäftigt werden kann.
Ansonsten bleibt noch die Sozialauswahl.Falls die fehlerhaft war,könnte eine Kündigungsschutzklage noch Erfolg haben.

Dann sind wir uns doch einig, dass eine Kündigung am Tag nach dem Einsatzende kaum realistisch von einem Arbeitsgericht Bestand hat, oder?


Und das Arbeitsrichter oder überhaupt Richter "Freunde" einer Partei sind,will ich nicht hoffen,die sollen Recht sprechen und fertig.

So war es nicht gemeint. Aber es ist tatsächlich so, dass Arbeitgeber sehr gute Argumente für Kündigungen bringen müssen und im Zweifel Pech haben.

Die meisten Arbeitsgerichtsprozesse werden übrigens gar nicht erst eröffnet, weil man sich vorher vergleicht.

Richtig, und die Arbeitgeber wissen genau warum das so ist. Und bei drei Monaten würde ich den Mitarbeiter bezahlen und danach dem Kunden für 50 Cent mehr die Stunde verkaufen ;)

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

DemGünterseinFrisör, Dienstag, 16.01.2018, 21:27 (vor 2263 Tagen) @ Taifun

Richtig, und die Arbeitgeber wissen genau warum das so ist. Und bei drei Monaten würde ich den Mitarbeiter bezahlen und danach dem Kunden für 50 Cent mehr die Stunde verkaufen ;)

Und dann kommt jemand, der keine Skrupel hat und die 3 Monate nicht b zahlen muss und bietet für nen Euro weniger die Stunde die Tätigkeit an ;-)

Damit haben wir schon im qualifizierten Bereich viel Stress...im besagten Umfeld wird das im Zweifel noch mal heftiger sein...

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

UBB, Dienstag, 16.01.2018, 14:54 (vor 2263 Tagen) @ istar

So sieht es aus. Habe mal bei einer Zeitarbeitsfirma Direkt gearbeitet, daher kenne ich das.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Raducanu, Sassenberg, Dienstag, 16.01.2018, 10:40 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Wie schon vereinzelnd unten geschrieben:
Eigentlich müsste man Fragen, ob das alte AÜG es so gewollt hat, das eine Zeitarbeitsfirma einen Mitarbeiter für > 7 Jahre an ein und das selbe Unternehmen ausleiht.
Das Thema Zeitarbeit ist !eigentlich! dafür gedacht, das Unternehmen kurzfristige Engpässe ausgleichen können und das ggf. Gering qualifizierte Personen wieder in den Arbeitsmarkt kommen.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Ritti, Lünen, Dienstag, 16.01.2018, 10:38 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

mein vorschlag ist folgender:

da er die tätigkeit wohl zur zufriedenheit des unternehmens erledigt sollte er mal ein gespräch mit dem leiter der niederlassung suchen und mal erfragen ob nach 7 jahren evtl eine übernahme möglich ist.

ihm gleichzeitig die mitteilung geben das er super zufrieden ist glück mit dem betriebsklima und mit dem gehalt das er mit 10e/std erhält.

eine übernahme würde für beide viel sinn ergeben dein freund behält seinen job der niederlassungsleiter bekommt einen mitarbeiter den er kennt der seine sache gut macht und nicht 4 stunden lang angelernt werden muss. weil diese 4 stunden kosten doppelt durch den anlernenden (der andere sachen machen könnte) und durch den neuling (der wenns doof läuft zu dämlich dafür ist)

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

AlanShoreHB, Dienstag, 16.01.2018, 11:11 (vor 2263 Tagen) @ Ritti

mein vorschlag ist folgender:

da er die tätigkeit wohl zur zufriedenheit des unternehmens erledigt sollte er mal ein gespräch mit dem leiter der niederlassung suchen und mal erfragen ob nach 7 jahren evtl eine übernahme möglich ist.

Da muss man dem (mir persönlich bekannten) Niederlassungs- bzw. Filialleiter schon ein Kompliment machen: der "kämpft" schon mit allen Möglichkeiten gegen die Order von ganz oben, dass die Leiharbeiter eigentlich keine unbefristeten Arbeitsverträge erhalten sollen. Für seine Filiale hat er durchgesetzt, dass alle Vollzeitkräfte unbefristet beschäftigt werden, also im Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer. Der Mann versucht alles, um zumindest die Vollzeitkräfte seiner Filiale behalten zu können, aber in so einem großen Unternehmen muss man sich anscheinend irgendwann der Order der Regionalleitung beugen und die lautet: die "niederen" Fahrzeugpfleger werden nicht direkt bei der Autovermietung beschäftigt.
Mittlerweile sind ja teils sogar die Counter-Mitarbeiter (also die Vermiet-Assistenten) über Zeitarbeit beschäftigt.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Raducanu, Sassenberg, Dienstag, 16.01.2018, 10:44 (vor 2263 Tagen) @ Ritti

Und dazu ist es i.d.R. für die Mietwagenfirma günstiger. Diese zahlt der Zeitarbeitsfirma nämlich deutlich mehr als die 10€/Stunde (denke ehr so 20-22€)
Für die Mietwagenfirma hat es halt eine Festanstellung nur ein paar Nachteile (und das zeigt, warum das AÜG dringend überarbeitet werden mußte):

- Einen Mitarbeiter der Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Elternzeit usw. hat
- Ein Mitarbeiter der dem deutschen Kündigungsschutz untersteht.

Bei Mitarbeitern von Zeitarbeitsfirmen ist das nicht "Problem" der Mietwagenfirma, sondern der Zeitarbeitsfirma.
Da wird eine Dienstleistung eingekauft, welche Person die erbringt, ist eigentlich egal.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Ritti, Lünen, Dienstag, 16.01.2018, 10:54 (vor 2263 Tagen) @ Raducanu

na aber statt der zeitarbeitsfirma 20-22€ zu zahlen könnte man halt den arbeitnehmer vertrag auf 13-15€/stunde reduzieren. die nachteile hast du genannt sozialabgaben und kündigungsschutz

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Blarry, Essen, Dienstag, 16.01.2018, 14:35 (vor 2263 Tagen) @ Ritti

Sind Recruiting, Personalwesen, Lohnbuchhaltung etc. für ein Unternehmen wie 6t, das nun durchaus nicht wenige Angestellte hat, wirklich so ein Kostenfaktor, das sich 120% Aufschlag für eine Zeitarbeitsfirma rentieren? Wie der Threadersteller schon schrub sind Fahrdienst oder Kfz-Pflege ja doch dauerhaft benötigte Leistungen ohne große saisonale Personalrochaden.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 16:05 (vor 2263 Tagen) @ Blarry

Aus meiner Sicht ist es das Thema "Personalkosten" vs. "Sachkosten" und zum zweiten die Anzahl der Beschäftigten in Filialen möglichst niedrig zu halten, am Besten unterhalb von 10, damit der Kündigungsschutz aufgehoben ist. Leiharbeiter werden hierbei oftmals nicht mitgezählt, ob das rechtens ist, ist jeweils vom Einzelfall und Einsatzszenario abhängig.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

nemix, Dienstag, 16.01.2018, 11:19 (vor 2263 Tagen) @ Ritti

na aber statt der zeitarbeitsfirma 20-22€ zu zahlen könnte man halt den arbeitnehmer vertrag auf 13-15€/stunde reduzieren. die nachteile hast du genannt sozialabgaben und kündigungsschutz

Dadurch erhöht man aber die Mitarbeiterzahl und verringert den Umsatz pro MA. Danach kommen fragen ob Fahrzeugpflege zur Kernaufgabe der Firma gehört und warum man das nicht auslagert an andere Anbieter. Irgendwelche Berater werden ausrechnen das man damit xx% sparen kann. Alles im Sinne des Shareholder Value :)
Zusätzlich kommen auf deine 13-15€ noch Sozialabgaben und weitere Risiken (Krankheit, Urlaub usw.) die man mit berechnen muss.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Sofaballgott, Gießen, Dienstag, 16.01.2018, 12:23 (vor 2263 Tagen) @ nemix

na aber statt der zeitarbeitsfirma 20-22€ zu zahlen könnte man halt den arbeitnehmer vertrag auf 13-15€/stunde reduzieren. die nachteile hast du genannt sozialabgaben und kündigungsschutz


Dadurch erhöht man aber die Mitarbeiterzahl und verringert den Umsatz pro MA. Danach kommen fragen ob Fahrzeugpflege zur Kernaufgabe der Firma gehört und warum man das nicht auslagert an andere Anbieter. Irgendwelche Berater werden ausrechnen das man damit xx% sparen kann. Alles im Sinne des Shareholder Value :)
Zusätzlich kommen auf deine 13-15€ noch Sozialabgaben und weitere Risiken (Krankheit, Urlaub usw.) die man mit berechnen muss.

Ja, deshalb auch die Novelle. Es soll sich schlichtweg nicht rechnen alle 18 Monate jemanden neu einarbeiten zu müssen. Bei der Zeitarbeit ging es originär mal darum Auftragsspitzen kurzfristige Unterkapazitäten ausgleichen zu können. Die von dir skizzierte Strategie geht ja nur auf, weil der gesetzliche Rahmen das zugelassen hat und wir haben nun in allen größeren Unternehmen Kollegen, die eigentlich zum Arbeitsalltag gehören und auf zwischenmenschlicher Ebene als auch als vollwertig wahrgenommen werden. Aber nein, bei der Bezahlung und einer Abstrakten Trennlinie (angestellt bei einer anderen iuristischen Person) ist die Person dann weder Fleisch noch Fisch, obwohl sie jahrelang abliefert. Bei einer Beschäftigung über 18 Monaten am selben Platz kann man auch nicht mehr vom Ausgleich einer Auftragsspitze reden.

Dem wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben und das wird nur kurzfristige negative Folgen haben. Um das auf den konkreten Fall herunter zu brechen, wenn jemand sieben Jahre lang für eine Tätigkeit entliehen wird macht er seine Sache offensichtlich sehr gut, das hat erst mal nichts mit der notwendigen Qualifikation zu tun, Spreu und Weizen findest du auch unter Zahnärzten. Der muss dann erst mal drei Monate lang adäquat ersetzt werden und wenn das nicht gelingt kommen Reklamationen die ans Geld gehen. Dann stellt sich automatisch die Frage, ob die Anstellung dieser Person in letzter Konsequenz nicht sinnvoller scheint als Qualitätsschwankungen zu einem ohnehin höheren Preis in Kauf zu nehmen. Die eigenen Umsatzerwartungen sind spätestens in Gefahr wenn du mehr Nachlässe wegen Reklamationen gewähren musst, genau diesen Hebel setzt die Novelle an.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

AlanShoreHB, Dienstag, 16.01.2018, 11:33 (vor 2263 Tagen) @ nemix

na aber statt der zeitarbeitsfirma 20-22€ zu zahlen könnte man halt den arbeitnehmer vertrag auf 13-15€/stunde reduzieren. die nachteile hast du genannt sozialabgaben und kündigungsschutz


Dadurch erhöht man aber die Mitarbeiterzahl und verringert den Umsatz pro MA. Danach kommen fragen ob Fahrzeugpflege zur Kernaufgabe der Firma gehört und warum man das nicht auslagert an andere Anbieter. Irgendwelche Berater werden ausrechnen das man damit xx% sparen kann. Alles im Sinne des Shareholder Value :)
Zusätzlich kommen auf deine 13-15€ noch Sozialabgaben und weitere Risiken (Krankheit, Urlaub usw.) die man mit berechnen muss.

Ganz zu schweigen vermutlich von der zusätzlichen organisatorischen Arbeit, falls man diese Mitarbeiter selbst einstellt: Schichtplan erstellen, Ersatz im Krankheitsfall usw. wird wohl alles extern von der Zeitarbeitsfirma erledigt, die sich um die Besetzung des kompletten Nordens beim Autovermieter kümmert. Dürften ein paar hundert Mitarbeiter sein, die da in den ca. 50 Filialen geplant und organisiert werden wollen.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

nemix, Dienstag, 16.01.2018, 10:28 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Betrifft bei uns in der Firma auch viele Leute und auch bei Kunden sehe ich einige Probleme bei dem Thema. Bei einem Kunden ist gestern 90% von einem relativ wichtigen Team abgezogen worden. Hat sich auch vorher keine Gedanken gemacht und HR war da rigoros, jetzt versucht man das zeitnah durch einen Werksvertrag oder andere Mittel zu umschiffen.

Dein Freund sollte sich eine andere Zeitarbeitsfirma suchen, gerade solche "Spezialfirmen" wie ARWE holen sich schnell neue Leiharbeiter vom Markt und dann ist man raus. Kenne 2-3 Leute die bei Piening sind und da wird man munter durch die diversen Kunden rotiert und arbeitet dann bei Firma y im Lager für die nächsten 12 Monate. Wir haben fast Vollbeschäftigung, da sollten auch ungelernte aber fähige Leute schnell etwas finden. Ja man muss sich aus seiner Komfortzone bewegen.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 16.01.2018, 09:58 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Ich würde da an Stelle deines Freundes mir vernünftigen Rechtsrat durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen. Wenn er eine RSV hat, dann zahlt die idR die Beratung, die im Übrigen auch maximal bei 190€ + Mehrwertsteuer liegt.

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt?

Thomas, Dortmund, Dienstag, 16.01.2018, 09:50 (vor 2263 Tagen) @ AlanShoreHB

Das ist für den Einzelfall nicht schön, aber wenn jemand seit 7 Jahren über eine Zeitarbeitsfirma immer und immer beim gleichen Unternehmen arbeitet, dann läuft was falsch und muss einfach geändert werden. Wenn ich selbständig bin und habe nur einen einzigen Kunden, dann bin ich auch Scheinselbständig.

1215995 Einträge in 13539 Threads, 13748 registrierte Benutzer Forumszeit: 28.03.2024, 12:47
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln