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Zitat aus dem Reglement der UEFA Championsleague (Fußball allgemein)

Prof.Brinkmann, Montag, 08.05.2017, 18:11 (vor 2569 Tagen) @ Schleicheisen

Artikel 5 Integrität des Wettbewerbs

5.01 Zum Schutz der Integrität der UEFA-Klubwettbewerbe gelten folgende
Bestimmungen:

a. Kein Verein, der an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnimmt, darf direkt oder
indirekt:

i. Wertpapiere oder Aktien eines anderen an einem UEFA-Klubwettbewerb
teilnehmenden Vereins halten oder damit handeln;
ii. Mitglied eines anderen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden
Vereins sein;
iii. auf irgendeine Art und Weise an der Führung, der Verwaltung und/oder
den sportlichen Leistungen eines anderen an einem UEFA-Klubwettbewerb
teilnehmenden Vereins beteiligt sein;
iv. auf irgendeine Art und Weise Einfluss auf die Führung, die Verwaltung
und/oder die sportlichen Leistungen eines anderen an einem UEFAKlubwettbewerb
teilnehmenden Vereins nehmen.

b. Niemand darf gleichzeitig, direkt oder indirekt, in irgendeiner Funktion oder
mit irgendeinem Mandat an der Führung, der Verwaltung und/oder den
sportlichen Leistungen von mehr als einem an einem UEFA-Klubwettbewerb
teilnehmenden Verein beteiligt sein.

c. Keine natürliche oder juristische Person darf Kontrolle über oder Einfluss auf
mehr als einen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden Verein haben,
wobei in diesem Zusammenhang als Kontrolle bzw. Einfluss gilt, wenn die
betreffende Person:

i. über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre verfügt;
ii. das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungsoder
Aufsichtsorgans des betreffenden Vereins zu bestellen oder
abzuberufen;
iii. Aktionär ist und aufgrund einer Absprache mit anderen Aktionären des
betreffenden Vereins allein über die Mehrheit der Stimmrechte der
Aktionäre verfügt; oder
iv. in der Lage ist, auf irgendeine Art und Weise einen entscheidenden
Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Vereins auszuüben.

Quelle: https://de.uefa.org/MultimediaFiles/Download/Regulations/uefaorg/Regulations/02/23/69/58/2236958_DOWNLOAD.pdf

Red Bull hat bereits entsprechend vorgesorgt:

"Im Jahr 2015 wurden die Statuten des Vereins abermals geändert und sämtliche Sonderrechte der Red Bull GmbH aus der Satzung entfernt. Gleichzeitig wurde ein neuer Vereinsvorstand gewählt, dieser besteht seither aus Rudolf Theierl, Franz Rauch und Herbert Resch. Red Bull bleibt dem Verein nunmehr als Sponsor erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass der FC Red Bull Salzburg und RB Leipzig gleichzeitig an Bewerben der UEFA teilnehmen dürfen. Im Sommer 2016 wurde der Spielbetrieb in die FC Red Bull Salzburg GmbH ausgegliedert, deren einziger Gesellschafter der Verein ist"

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/FC_Red_Bull_Salzburg


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