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Hambacher Forst: Baumhausräumung rechtswidrig (Politik)

herrNick, Mittwoch, 08.09.2021, 18:01 (vor 985 Tagen) @ Blarry

Wenn es so "sonnenklar" war, wird man kaum drei Jahre lang auf ein Urteil warten müssen. Insbesondere, wenn es darin nur um den vorgeschobenen Grund "Brandschutz" ging, und nicht, ob die Räumung der Waldschrate per se unzulässig war. Damit liefert das Verwaltungsgericht RWE und Beul nur eine Vorlage, wie beim nächsten Biwak anders zu verfahren ist, nämlich ohne das Geschwurbel von Brandschutz und Verletzungsgefahr.

Verschiedene betroffene Gemeinden hatten im Vorfeld Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert, diese Tatsache ist lange bekannt. Zusätzlich gibt es noch das „Ich brauche einen Vorwand Video“. Sonnenklar.


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