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Kein Topspielzuschlag auf Dauerkarten gegen Paris (BVB)

markus, Freitag, 19.04.2024, 13:50 (vor 13 Tagen) @ Sascha

Wenn eine Vertragsklausel jahrelang nicht gezogen wird, kann man aber bei Abschluss eines neuen Vertrags, bzw. bei der Verlängerung des Vertrags davon ausgehen, dass diese gelebte Praxis weitergeführt wird.


Das halte ich für eine rechtlich interessante Auslegung. Nur weil der BVB die Möglichkeit hat die Topspielzuschläge zu veranschlagen, muss er es nicht nutzen. Tat er bisher offenkundig auch nur selten bis gar nicht.

Ist doch ähnlich wie eine regelmäßige Zahlung eines Arbeitgebers, die nicht vertraglich festgelegt ist. Da wird doch auch davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer gewohnheitsmäßig damit rechnen kann.

In dem Fall ist es doch aber durch die AGB vertraglich festgelegt.


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