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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 10:56 (vor 10 Tagen) @ Sascha

Ich verstehe offen gesagt das Problem nicht so wirklich. Das Bundeskartellamt hat doch bestätigt, dass alle Übertragungsrechte auch an einen Bieter gehen dürfen.

Zählt dann nicht der schnöde Grundsatz der Vertragsfreiheit und die DFL kann die Rechte verkaufen, an wen sie will? Es ist ja nun wirklich nicht so, dass man immer nur rein nach dem Preis entscheidet und auch strategische Gründe den Ausschlag geben können.

Ich bin kein Jurist, aber ich gehe davon aus, dass die DFL nicht völlig frei entscheiden kann. Sie muss bei ihren Entscheidungen die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder vertreten. Dabei hat sie allerdings sicherlich gewisse Freiheiten.

Die Aufteilung der Rechte in unterschiedliche Pakete dürfte dazu dienen, einen Wettbewerb am Markt zu schaffen. Gäbe es nur einen Rechteinhaber, dann müsste ein "Newcommer" seinen kompletten Apparat im Falle einer Rechteübernahme neu aufbauen. Das ist aufwändig und kostet Geld. So hat man mit Sky und DAZN zwei Unternehmen, die beide aktuell Bundesligaspiele übertragen.


Mit anderen Worten: auf welcher Grundlage klagt DAZN, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde? Am Ende mag das vielleicht nicht die feine englische Art der DFL gewesen sein und man hat übliche Gepflogenheiten ignoriert- aber eigentlich sollte es der DFL doch ganz normal erlaubt sein zu sagen: wir haben uns alles angeschaut und sind zum Entschluss gekommen, dass Sky die Rechte erhält.

DAZN macht Druck, weil sie das beste Angebot abgegeben haben, aber trotzdem nicht berücksichtigt worden sind. Hätten sie alle notwendigen Bedingungen erfüllt, dann würden sie sich wohl auch vor einem Schiedsgericht durchsetzen. Haben sie aber tatsächlich nicht rechtzeitig die geforderte Bankbürgschaft gebracht und gibt es kein Recht auf Nachbesserung, dann werden sie vermutlich den Kürzeren ziehen. Das hängt aber sicherlich von den Details der Ausschreibung ab, und die kennen vermutlich nur die Beteiligten.


Oder gibt es durch Auktionsverfahren bestimmte Rechtsanspruch, die ein Bieter erhält?

Ich würde sagen, grundsätzlich ja. Solche Verfahren sind ja auch auf anderen Gebieten üblich. Aber auch auf anderen Gebieten ziehen Unterlegene regelmäßig vor Gericht. In Berlin beispielsweise neue S- und U-Bahn-Züge regelmäßig ausgeschrieben. Und es gibt einen Anbieter, der verliert regelmäßig. Genau so regelmäßig zieht er aber vor die Vergabekammern, und hält die Neubeschaffung für viele Jahre auf.


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