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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 12:03 (vor 10 Tagen) @ Sascha

Tut man das? Oder benennt man nicht nur die Bedingungen, unter denen er den Zuschlag kriegen kann?

Ich gehe davon aus, dass man das in diesem Fall getan hat. Motto "Wer am meisten bietet bekommt den Zuschlag! (Wenn er die beim Bieterverfahren geltenden Bedingungen erfüllt)". Die DFL argumentiert ja auch ganz klar in die Richtung, dass die Bankbürgschaft eine verpflichtende Bedingung war, die DAZN nicht rechtzeitig erfüllt hatte.


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