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Lasst uns reden... über unverheiratete Paare (Sonstiges)

markus, Dienstag, 22.10.2024, 16:02 (vor 23 Tagen) @ MarcBVB

Ein kleines Beispiel:

Herr X und Frau Y haben ein Kind. Als Waldemar (weil es im Wald geschah) 8 Monate ist, trennen sie sich. Es gibt dann Unterhaltsansprüche nach 1615l BGB. für 3 Jahre. Danach gibt's idR nichts mehr (es sei denn das Kind erfordert ein mehr an Betreuung).

Für die Altersvorsorge gibt's dann auch nur in diesem Zeitraum Unterhalt.

Und danach? Im Regelfall nichts.

Wir ändern den Fall ein bisschen ab. Nunmehr haben die beiden zwei Kinder, man trennt sich 7 Jahre nach der Geburt des zweiten Kindes. Frau Y hat in dieser Zeit sich komplett der Kindeserziehung gewidmet. Sie erwirbt KEINERLEI Versorgungsansprüche gegen Herrn X.

Nach der Trennung ist da im Rentenverlauf einfach ein Loch.

Bekommt man nicht inzwischen je Kind drei Rentenpunkte, in diesem Fall also sechs Punkte? Das ist mehr als viele Menschen für eine Vollzeitstelle für sieben Jahre bekommen. Also schon mehr als nichts.

Grundsätzlich aber volle Zustimmung. Der Partner muss sich angemessen beteiligen und da spielen neben den Lebenshaltungskosten natürlich auch fehlende Rentenpunkte eine Rolle.


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