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Pete H., Montag, 08.08.2016, 15:05 (vor 3693 Tagen) @ Dr.House
bearbeitet von Pete H., Montag, 08.08.2016, 15:09

Im übrigen duldet das digitale Hausrecht keine Willkür und damit meine ich nicht meinen Fall.


Das wäre mir neu.


LG Bonn: AZ 10 O 457/99

Wir schreiben das Jahr 2016.

Ein 17 Jahres altes Urteil. Ein Urteil über Chatrooms. Volltreffer (Vorsicht Ironie)

und die Bestätigung durch LG München: AZ 30 O 11973/05

Ein 11 Jahre altes Urteil über Foren. Ein Urteil das die Maßnahmen der Mods (Löschung von Beiträgen) ausdrücklich bestätigt. Volltreffer.


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