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Watzke im schwatzgelb.de-Interview - Eure Fragen an Aki (BVB)

stfn84, Köln, Montag, 24.10.2016, 13:28 (vor 3389 Tagen) @ kuli

Theoretisch kannst Du jemandem nicht beweisen, dass er sein Einwurf-Einschreiben bekommen hat.
Beim Übergabeeinschreiben sieht das wohl anders aus.

Oder wie ist die genaue Rechtslage, wenn es theoretisch ein und dasselbe ist?
Irre ich mich da so, oder stimmen Deine Aussagen nicht?


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